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Soziale Arbeit

Treffen der Landesdekan*innenkonferenz Soziale Arbeit NRW

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Im Gruppenbild von links: Prof.in Dr. Kristin Sonnenberg (EvH Bochum), Prof.in Dr. Heike Niemeyer (HS Niederrhein), Prof.in Dr. Anja Kannegießer (katho NRW, Münster), Prof. Dr. Martin Spetsmann-Kunkel (katho NRW, Aachen), Prof.in Dr. Andrea Platte (TH Köln), Sabine Beck (Uni Duisburg/Essen), Prof.in Dr. Irene Dittrich (HS Düsseldorf), Prof.in Dr. Katja Nowacki (FH Dortmund), Prof.in Dr. Heike Wiemert (katho NRW, Köln), Prof. Dr. Michael Stricker (FH Bielefeld), Prof. Dr. Peter Hansbauer (FH Münster)

Die Landesdekan*innenkonferenz Soziale Arbeit (LDK) befasste sich auf ihrer Tagung am 3. Mai 2024 mit dem Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen sowie mit der diesjährigen Evaluation des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SobAG).

Eingeladen hatte Prof.in Dr. Heike Wiemert (katho NRW, Standort Köln) an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Köln. Sie bildet zusammen mit Prof.in Dr. Katja Nowacki, Dekanin am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften der FH Dortmund, seit September 2023 das Sprecherinnenteam der LDK.

Die LDK ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Dekan*innen der Fachbereiche Soziale Arbeit an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten in Nrdrhein-Westfalen. Das Gremium bietet eine Plattform zum Austausch über die Entwicklung der Studiengänge Soziale Arbeit an den jeweiligen Hochschulen und verfolgt das Ziel, die Soziale Arbeit an den Hochschulen in NRW zu stärken und nach außen zu vertreten.

Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit

Der Fachkräftemangel hat die LDK bereits über mehrere Sitzungen beschäftigt, Anlass für neue Diskussionen bot u.a. der Appell an die Landesregierung zum Ausbau der Studienplätze im Bereich „Soziale Arbeit“, den der LVR-Landesjugendhilfeausschuss Rheinland am 14.03.2024 beschlossen und an die Staatskanzlei, das Familien-, Wissenschafts- und Finanzministerium versendet hat. Zentrale Forderungen des Appells sind „1. die Schaffung zusätzlicher Studienplätze der Sozialen Arbeit und verwandter Studiengänge, 2. die Schaffung von zusätzlichen gebührenfreien dualen Studienplätzen, die landesweit an mehreren Hochschulen den Kommunen als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (den Jugendämtern) für das duale Studium von Fachkräften für die Sozialen Dienste zur Verfügung gestellt werden und 3. die Schaffung von Möglichkeiten für Absolvent_innen verwandter Studiengänge der Sozialen Arbeit, sich über berufsbegleitende Module so weiter zu qualifizieren, so dass die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung erlangt werden.“ (Appell, S. 1)

Insbesondere das Thema Ausbau dualer Studienplätze wurde in der Runde auch auf der Grundlage des Positionspapiers des Vorstands des Fachbereichstages Sozialer Arbeit zu dualen Studiengängen vertieft. Der Austausch zeigte, dass sich neben der FH Dortmund und der Hochschule Niederrhein, die bereits langjährig duale Studiengänge für Soziale Arbeit anbieten, weitere staatlich refinanzierte Hochschulen auf diesen Weg begeben. An der katho Abteilung Paderborn wird seit dem Wintersemester 2023/24 ein dualer Studiengang für Soziale Arbeit angeboten, die Standorte Aachen und Köln ziehen im Wintersemester 2024/25 mit jeweils 30 Studienplätzen nach. Die Abteilung Münster schließt im Wintersemester 2025/26 mit einem dualen Angebot für die Soziale Arbeit und für die Heilpädagogik an. Auch die FH Münster arbeitet an einem dualen Studienangebot für Soziale Arbeit. Einigkeit herrscht unter den Dekan*innen, dass die Entscheidung für duale Studiengänge mit dem Anspruch getroffen wird, kein Verlust bei der Qualität sowie dem wissenschaftlichen Anspruch an das Studium einbüßen zu wollen. Dual Studierende sind keine kostengünstigen Arbeitskräfte, vielmehr stellt das Studienangebot an den Lernorten Hochschule und Praxis hohe Anforderungen an die Begleitung der Studierenden durch Lehrende und Praxisbegleitende. Zudem sind die Bewirtschaftung und Administration dualer Studienangebote im Vergleich zu den grundständigen Studiengängen mit einem höheren Einsatz an Ressourcen für die Fachbereiche verbunden.

Evaluation des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SobAG)

Im Hinblick auf die Evaluation des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SobAG) wurde die Praxis der Vergabe der staatlichen Anerkennung durch die Hochschulen, die in der Vergangenheit durch das Land bzw. die Bezirksregierung ausgesprochen wurde und Fragen der Qualitätssicherung fachlicher Standards sowie in Akkreditierungsprozessen kritisch diskutiert. Die staatliche Anerkennung gilt als bedeutsames Gütesiegel zur Sicherstellung berufspraktischer Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung zu erhalten. Die LDK ist zu diesen Themen mit der Landesrektor*innenkonferenz der HAW NRW, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen  sowie mit Vertreter*innen demokratischer Parteien im Landtag NRW im Gespräch.