Das Vorpraktikum soll Ihnen erste Eindrücke der Sozialen Arbeit vermitteln und Ihnen die Möglichkeit geben, erste praktische Erfahrungen in Ihrem späteren Beruf zu erhalten.
Das Feld der Sozialen Arbeit ist sehr groß und es gibt viele Bereiche, in denen mit anderen Berufsfeldern zusammengearbeitet wird. Immer wieder sind Studieninteressierte verunsichert, welche Tätigkeiten einschlägig und im Sinne des Vorpraktikums sind.
Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Ihnen hier Beispiele von Tätigkeiten auflisten, die wir nicht als Vorpraktikum anerkennen:
- Integrationshelfer*in/Schulbegleitung
- Au-Pair
- Lehrtätigkeiten (z.B. Englischunterricht im Ausland) und Nachhilfe
- Pflegerische Tätigkeiten (z.B. Pflegepraktika im Krankenhaus)
- Erziehungszeiten
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Speisenzubereitung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe)
- Fahrdienste (z.B. Krankentransporte)
- Übersetzungstätigkeiten (z.B. in der Flüchtlingsarbeit)
- Medizinische Versorgung (z.B. Rettungssanitäter/Unfallhilfe)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Praxisbüro des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften.
Bitte beachten Sie, dass wir insbesondere Tätigkeiten anerkennen, welche von folgenden Berufsgruppen angeleitet wurden:
- Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen (Diplom oder BA Abschluss, bei MA Abschlüssen i.d.R. nur wenn die staatliche Anerkennung vorliegt)
- Pädagog*innen (Diplom oder BA – Abschluss. Lehrer*innen sind in diesem Sinne keine Pädagog*innen)
- Kindheitspädagog*innen
- Erzieher*innen
- Heilerziehungspfleger*innen