Erste Informationen zum Praxissemester
Die im ersten Studienabschnitt erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Praxissemester unter Anleitung eingeschätzt und in berufliches Handeln umgesetzt werden (Theorie-Praxis-Transfer).
Dazu stehen der Erwerb von eigenen beruflichen Erfahrungen im jeweils gegebenen Arbeitsfeld, die Erprobung von Handlungsformen Sozialer Arbeit, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Praxisstelle, Prozessabläufe der Praxis Sozialer Arbeit sowie die Erarbeitung des Feld- und Fachwissens im Fokus.
Der Ablauf des Praxissemesters
- Das Praxissemester findet in der Regel im 4. Semester statt und umfasst ein Praktikum in Vollzeittätigkeit.
- Das Praktikum erstreckt sich über 25 Wochen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden an 4 Tagen in der Woche.
- Ergänzend zum Praktikum findet ein Praxisbegleitseminar mit einem Umfang von 2 SWS statt.
- Die Anleitung im Praktikum muss von Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen oder Pägagog*innen übernommen werden.
- Es besteht die Möglichkeit das Praktikum im Ausland abzuleisten.
- Auf Antrag ist die Ableistung des Praktikums auch in Teilzeit über 50 Wochen mit einem Umfang von 16 Stunden pro Woche möglich.
- Als Modulprüfung muss ein Praxisbericht verfasst werden.
- Im 3. Semester findet ein Praxisvorbereitungsseminar statt (K08).