Informationen für Studieninteressierten/Unternehmen
Sie finden hier eine Sammlung von Fragen, die Studieninteressierte und Unternehmen bereits gefragt haben. Falls Ihre Frage hier nicht erwähnt wird, kontaktieren Sie uns.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum dualen Studiengang Medizinische Informatik.
Varianten
In dem Studiengang wird eine Differenzierung bei der Einschreibung in ausbildungs- oder praxisintegriert vorgenommen.
Die ausbildungsintegrierte Variante richtet sich an Studierende, die eine Doppelqualifizierung in der Form einer Berufsausbildung zum Fachinformatiker und Fachinformatikerin der Anwendungsentwicklung sowie eines Studiums anstreben.
Die praxisintegrierte Variante bietet Studierenden die Möglichkeit nach einer vorhandenen Berufsausbildung zum Fachinformatiker bzw. Fachinformatikerin der Anwendungsentwicklung ihre Qualifizierung durch ein Studium zu erweitern
Dauer und Abschlüsse
In beiden Varianten beträgt die Studiendauer 9 Semester (4 ½ Jahre) und führt nach erfolgreicher Beendigung des Studiums zum Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.).
Die ausbildungsintegrierende Variante beinhaltet in den ersten drei Jahren eine Berufsausbildung zum IHK Fachinformatiker und Fachinformatikerin der Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Für diese Zeit schließen die Studierenden mit Ihrem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab.
Zusätzlich dazu wird für die Zeit nach der Berufsausbildung (ab dem 7. Semester) ein Studienvertrag mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen. Dieser regelt sowohl Rechte und Pflichten der Studierenden, sowie die Ihres Unternehmens in der Zeit des Studiums.
Zulassungsvoraussetzungen
Der Studiengang kann studiert werden mit dem Nachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife oder einer durch die zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung oder einer durch Rechtsverordnung nach § 49 Absatz 4 und 5 HG geregelten Zugangsmöglichkeit. Zusätzliche Voraussetzung ist der Nachweis
- eines Ausbildungsvertrags (ausbildungsintegrierte Variante) zum Fachinformatiker\in der Anwendungsentwicklung oder
- einer abgeschlossenen Berufsausbildung (praxisintegrierte Variante) zum Fachinformatiker\in der Anwendungsentwicklung oder eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung.
Ablauf
Die Berufsschule wird von Ihren Studierenden nicht besucht. Die für die IHK-Abschlussprüfung am Ende des 6. Semesters notwendigen Inhalte werden in Zusatzangeboten und regulären Veranstaltungen durch die Fachhochschule Dortmund vermittelt. Darüber hinaus müssen sich die Studierenden auf die IHK-Prüfungen vorbereiten, wie alle anderen Auszubildenden auch. Die Fachhochschule Dortmund bietet, unterstützend alte Prüfungen zum Lernen zur Verfügung zu stellen sowie einen Prüfungsvorbereitungskurs und weitergehende Workshops anzubieten.
Das duale Studium Medizinische Informatik ist so aufgebaut, dass die Studierenden während der Vorlesungszeit i.d.R. 3 Tage pro Woche an der Fachhochschule sind und 2 Tage pro Woche in Ihrem Unternehmen. In der vorlesungsfreien Zeit sind sie bis auf die Urlaubs- und Prüfungszeiträume komplett im Unternehmen, wobei gewährleistet wird, dass genügend Zeit für die Klausurvorbereitungen bleibt. So gelangen Konzepte und Methoden aus der Hochschule direkt in die Anwendung im Unternehmen und Problemstellungen aus dem Unternehmen werden in Lehrveranstaltungen diskutiert oder in Abschlussarbeiten bearbeitet. Sukzessive wird dann der zeitliche Anteil im Unternehmen erhöht, da projektorientiertes Lernen, Seminare, Projektarbeit und Thesis eine stärkere Rolle einnehmen (siehe Kapitel „Studienverlauf“).
Für Studierende der dualen Studiengänge existiert eine generelle Anwesenheitspflicht. Eine rechtliche Basis zur Überprüfung seitens der Fachhochschule Dortmund ist jedoch nur bis zum Ende der Berufsausbildung, d.h. bis zum Ende des 6. Semesters, möglich. Sollten in Ihrem Betrieb Veranstaltungen stattfinden, an denen die Studierenden unbedingt teilnehmen müssen, so kann dessen Fehlen an der Fachhochschule entschuldigt werden. Sollten außerhalb der eingetragenen Vorlesungszeiten Veranstaltungen (Sonderkurse) stattfinden, an denen der Studierende teilnehmen muss, so wird dies von Seiten der Fachhochschule Dortmund bei Ihnen angefragt. Finden ergänzende Veranstaltungen statt, deren Teilnahme freiwillig ist, werden die Studierenden nicht beim Unternehmen angefragt.
Modulübersicht
Die Modulstruktur ist gekennzeichnet durch eine Zusammenfassung von Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen, Praktika oder Seminare zu thematischen Einheiten, den Modulen. Neben den Modulen wurden zur thematischen Gliederung in den Curricula Themenbereiche eingeführt, die üblicherweise 2-4 Module thematisch zusammenfassen und das Abschlusszeugnis inhaltlich gliedern. Module werden durch Modulprüfungen abgeschlossen, die sich ggf. aus Teilleistungen zusammensetzen und somit dem Studierenden eine sehr gute Überwachung ihrer / seiner individuellen Studienleistungen erlaubt. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls wird die in der Anlage zur Prüfungsordnung ausgewiesene Anzahl von Credits vergeben, in der Regel sind dies 5 ECTS-Punkte. Lediglich im Bereich der außerfachlichen Grundlagen / - Ergänzungen finden sich Module mit 2,5 ECTS Punkten, was dem geringeren Workload in diesen Veranstaltungen entspricht.
Wie ist der Bewerbungs- und Einschreibevorgang an der Fachhochschule Dortmund?
- Online-Bewerbung (Öffnet in einem neuen Tab) bis zum 15.07. eines Jahres
- Online-Einschreibung ist online im Bewerbungsportal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich
- Einschreibung bis zum Datum X (siehe Daten im Portal (Öffnet in einem neuen Tab) ) eines Jahres
Wie sieht die Online-Bewerbung aus?
In dem zulassungsfreien Studiengang Software- und Systemtechnik erhält jeder, der den Online Antrag (Link (Öffnet in einem neuen Tab) ) form- und fristgerecht bis zum 15.07. eines Jahres eingereicht hat und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Zulassungsbescheid.
- Frist bis zum 15.07 eines Jahres.
- Online Antrag ausfüllen und absenden.
- Änderungen zu Ihren Kontaktdaten können direkt über das Portal (Link (Öffnet in einem neuen Tab) ) vorgenommen werden.
- Einreichen von Unterlagen während der Bewerbung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Wie sieht die Online-Einschreibung aus?
Den Zulassungsbescheid aus der Online-Bewerbung können Sie unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und des während der Bewerbung vergebenen Passworts online im Studienplatzportal (Öffnet in einem neuen Tab) abfragen und bearbeiten.
- Ein Versand des Zulassungsbescheides per Post erfolgt nicht!
- Studienplatzportal (Öffnet in einem neuen Tab) : Einloggen mit Zugangsdaten.
- Nach der Dateneingabe erhalten Sie den druckfertigen Einschreibungsantrag.
- Bitte drucken Sie den Antrag auf Einschreibung für das Wintersemester aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
Wie sieht die Einschreibung aus?
Folgen Sie bitte den Anweisungen in der Online-Einschreibung und reichen Sie die darin genannten Unterlagen vollständig bis zum genannten Tag ein.
Folgende Unterlagen sind min. einzureichen von Ihnen:
- Unterschriebener Einschreibungsantrag (aus der Online-Einschreibung)
- Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule (im Original)
- Kopie des Personalausweises
- Amtlich beglaubigte Kopie der Zeugnisse zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung
Folgende Unterlagen sind min. von Ihrem Kooperationspartner einzureichen:
- Bestätigung des Unternehmens über die Ausbildung und das Studium
- Bestätigung des Unternehmens, dass es die Semesterbeiträge übernimmt oder ein entsprechender Überweisungsbeleg
Eine persönliche Einschreibung ist nicht erforderlich!
Annahmefrist: Es zählt der Posteingangsstempel bei der Fachhochschule Dortmund.
Welche Voraussetzungen müssen Sie zur Aufnahme eines dualen Studiums erfüllen?
Zur Aufnahme des dualen Studiums im Studiengang benötigen Sie einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen, dass das duale Studium anbietet bzw. bereit ist anzubieten. Duale Studienplätze werden auch explizit ausgeschrieben.
Aktuelle Partnerunternehmen finden Sie inklusive Kontaktdaten auf der Partnerseite der Fachhochschule Dortmund.
Voraussetzung für die Bewerbung auf einen dualen Studienplatz ist dabei aufgrund des Studiums eine (Fach-) Hochschulzugangsberechtigung.
Wo müssen Sie sich bewerben?
Bewerben können Sie sich direkt bei den Unternehmen, die die dualen Studienplätze anbieten. Diese sind allein verantwortlich für die Auswahl Ihrer Bewerber*innen.
Sie haben ein Angebot von einem Unternehmen, das nicht auf der Liste der Kooperationspartner steht – geht das?
Das ist überhaupt kein Problem. Wenn Ihr Unternehmen bereit ist, eine Rahmenvereinbarung mit der Fachhochschule Dortmund zu schließen, können wir kurzfristig neue Unternehmen als Kooperationspartner aufnehmen. Ein duales Studium mit einem Unternehmen, das diese Rahmenvereinbarung nicht schließen möchte, ist bei uns nicht möglich, da wir darauf achten, dass unsere Studierenden rechtlich abgesichert sind.
Ist ein Partnerunternehmen notwendig, um das Studium beginnen und abschließen zu können?
Ja, Sie benötigen über die gesamte Laufzeit, also vom ersten bis zum neunten Semester, ein Partnerunternehmen, da es ansonsten kein duales Studium ist.
Ist es möglich, den Kooperationspartner während Ihres Studiums zu wechseln?
Grundsätzlich sollten Sie das duale Studium bei einem Unternehmen absolvieren. In Ausnahmefällen, wie bei Insolvenzfällen, ist ein Unternehmenswechsel notwendig. Falls es andere Gründe für einen Wechsel gibt, kontaktieren Sie bitte zuerst uns und lassen sich dort beraten.
Was müssen Sie bei der Einschreibung beachten, sobald Sie einen Ausbildungsplatz haben? Welche Unterlagen benötigen Sie zur Einschreibung?
Ausbildungsintegriert: Sobald Sie den Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen unterschrieben haben, folgt noch die Bewerbung an der Fachhochschule.
Praxisintegriert: Sobald Sie den Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen unterschrieben haben, folgt noch die Bewerbung an der Fachhochschule.
Die Bewerbung ist nur online auf der Seite der Fachhochschule zum Wintersemester möglich und muss von Ihnen selbst durchgeführt werden.
Die Bewerbung erfolgt jährlich zwischen Ende Mai und dem 15. Juli. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Nach Ausfüllen der Online-Bewerbung müssen Sie nicht persönlich zur Einschreibung im Studienbüro vorstellig werden.
Alle diese Informationen erhalten Sie nach der Online-Bewerbung auch zusätzlich per Post.
Alle Unterlagen können Sie postalisch abgeben. Nutzen Sie zur Abgabe der Unterlagen auch unseren Hausbriefkasten im Gebäude Sonnenstraße 96 (ganztägig) oder im Gebäude Emil-Figge-Straße 38 (von 7.00 - 20.00 Uhr).
Welche Fristen müssen Sie bei der Bewerbung für Ihren Ausbildungsplatz und Ihre Einschreibung einhalten?
Die Fristen zur Bewerbung bei den Unternehmen werden von diesen selbst bestimmt. Sie sollten sich frühzeitig selbst informieren, wann die Bewerbungsphase bei den einzelnen Unternehmen beginnt. In der Regel startet diese gerade bei den größeren Unternehmen bereits nach den Sommerferien für den Ausbildungsstart des Folgejahres.
Bei der Bewerbung an der Fachhochschule ist es wichtig zu beachten, dass diese nur bis zum 15. Juli durchgeführt werden kann. Spätere Bewerbungen können bei einem ausgefülltem Studiengang auch in Einzelfällen nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Bewerbung müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Diese werden erst bei der Einschreibung benötigt.
Das Verpassen der Frist zur Bewerbung kann ggf. zur Auflösung Ihres Ausbildungsvertrages führen.
Organisation
Hier finden Sie alle Informationen zur Organisation.
Müssen Sie neben dem dualen Studium auch noch zur Berufsschule? Was ist der Unterschied zwischen Studium und Berufsschule?
Die Berufsschule wird von Ihnen nicht besucht. Die für die IHK-Abschlussprüfung notwendigen Inhalte werden in regulären Veranstaltungen und durch Zusatzangeboten durch die Fachhochschule Dortmund vermittelt. Darüber hinaus müssen Sie sich auf die IHK-Prüfungen vorbereiten, wie alle anderen Auszubildenden auch. Der Fachbereich Informatik stellt alte Prüfungen zum Lernen zur Verfügung und bietet einen Prüfungsvorbereitungskurs sowie weitergehende Workshops an.
Wie viele Tage in der Woche sind Sie im Unternehmen und wie viele in der Fachhochschule? Wie sieht dies in den Prüfungsphasen oder vorlesungsfreien Zeiten aus?
Das duale Studium Software- und Systemtechnik ist so aufgebaut, dass Sie i.d.R. 3 Tage pro Woche an der Fachhochschule sind und 2 Tage pro Woche im Unternehmen (je nach Semester).
In der vorlesungsfreien Zeit arbeiten Sie i.d.R. 5 Tage pro Woche in Ihrem Unternehmen.
Vor den Klausuren gibt es Zeiträume, da werden Sie vom Betrieb freigestellt, um für Ihre Klausuren zu lernen. Ob Sie dies zuhause, in Lerngruppen oder im Unternehmen, wo Sie während der Zeit aber vom Tagesgeschäft freigestellt sind, tun, kann vom Unternehmen nach Bedarf entschieden werden.
Besteht für Sie bei den Fachhochschulveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?
Für Studierende der dualen Studiengänge existiert eine generelle Anwesenheitspflicht. Eine rechtliche Basis zur Überprüfung seitens der Fachhochschule Dortmund ist jedoch nur bis zum Ende der Berufsausbildung, d.h. bis zum Ende des 6. Semesters, möglich. Sollten in Ihrem Betrieb Veranstaltungen stattfinden, an denen Sie unbedingt teilnehmen müssen, so kann dessen Fehlen an der Hochschule entschuldigt werden. Sollten außerhalb der eingetragenen Vorlesungszeiten Veranstaltungen (Sonderkurse) stattfinden, an denen Sie teilnehmen müssen, so wird dies von Seiten der Fachhochschule Dortmund bei Ihrem Unternehmen angefragt. Finden ergänzende Veranstaltungen statt, deren Teilnahme freiwillig ist, werden Sie nicht beim Unternehmen angefragt.
Was tun Sie im Krankheitsfall?
Für Krankheitsfälle gilt, dass Sie sich an der Fachhochschule Dortmund (per Mail oder telefonisch) entschuldigen müssen. Bei längerer Krankheit, die auch seitens des Arbeitsgebers ein ärztliches Attest erfordert, ist eine Kopie dieses Attestes vorzulegen. Die Hochschule behält sich vor, in Einzelfällen mit vorheriger Absprache auch für einzelne Krankheitstage die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen (beispielsweise bei zu häufigen Fehltagen).
Wer kümmert sich um die halbjährliche Rückmeldung?
Etwa 8 Wochen vor Beginn des neuen Semesters werden im Studienportal die Daten für die kommenden Semesterbeiträge veröffentlicht. Hier steht nicht nur, bis wann die Summe überwiesen sein muss, sondern auch wohin und wie hoch die Summe genau ist.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Sie zahlen selbstständig den Semesterbeitrag: Sie müssen sich selbst darum kümmern, dass die Rückmeldung frist- und formgerecht vorliegt.
- Das Unternehmen zahlt Ihren Semesterbeitrag. Sie müssen anhand der Rückmeldebestätigungsmail selbst kontrollieren, ob die Rückmeldung zum Folgesemester frist- und formgerecht vorliegt. Ihr Unternehmen muss unter Angabe des Aktenzeichens den Semesterbeitrag an die Fachhochschule Dortmund überweisen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie umgehend Ihr Unternehmen (Rechnungsabteilung), sowie das Studienbüro kontaktieren.
Verspätete Rückmeldungen kosten Zuschläge. Erfolgt keine Rückmeldung bekommen Sie automatisch eine Mitteilung zur Exmatrikulation zugeschickt.
Wie sieht das mit Urlaubstagen aus?
Der betrieblich zur Verfügung stehende Urlaub sollte in den Wochen genommen werden, in denen ein Vorlesungsbetrieb nicht stattfindet, damit er auch zusammenhängend in Anspruch genommen werden kann.
Was müssen Sie bei der Urlaubsplanung beachten?
Urlaub sollte Ihrer Erholung dienen und daher bestenfalls zusammenhängend genommen werden. Da Sie während des Semesters Vorlesungen zu besuchen haben, können Sie in diesen Zeiten keinen Urlaub nehmen. Es gibt allerdings reichlich vorlesungsfreie Zeiten, in denen Sie Ihren Urlaub in Absprache mit Ihrem Unternehmen einreichen können.
Übrigens: Weihnachten und Ostern hat die Fachhochschule Dortmund immer eine Woche vorlesungsfrei.
Prüfungen
Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungen.
Wie läuft das mit den Klausuren?
Die Anmeldung zu den Klausuren müssen Sie innerhalb der Fristen online selbstständig durchführen. Auch hier gilt: Wer die Anmeldefrist verpasst, hat keine Möglichkeit sich noch später anzumelden. Sie können sich dabei nur zu den Klausuren anmelden, die laut Studienplan vorgesehen sind.
Sollten Sie zu einer Klausur nicht erscheinen (z.B. Stiller Rücktritt, Krankheit, etc.) müssen Sie umgehend Ihren Arbeitgeber darüber informieren.
Wie belegen Sie ein Seminar oder Wahlpflichtfach, das nicht auf der Seminar- oder Wahlpflichtliste steht?
Sie können uns eine E-Mail mit den Informationen für das Seminar oder Wahlpflichtfach schicken. Dieses prüft dann, ob es auch für Sie belegbar ist.
Was passiert, wenn Sie im Studium endgültig durchfallen?
Diese Situation ist sicher für niemanden wünschenswert, weder für Sie, noch für uns, noch für Ihr Unternehmen. Aber seien Sie sicher, Sie wären nicht der Erste und auch nicht der Letzte, dem so etwas passiert. Da diese Situation aber immer sehr individuell ist, gibt es an dieser Stelle keine pauschale Antwort. Wir würden mit Ihnen und entsprechenden Beratungsstellen im Haus sicher eine Lösung finden. Diese könnte z.B. sein, dass Sie nur die Ausbildung in Ihrem Unternehmen weiterführen oder aber vielleicht in einen Präsenzstudiengang wechseln wollen.
Ich habe mich von der Prüfung abgemeldet, trotzdem bin ich gekommen und habe unter Vorbehalt mitgeschrieben. Kann ich die Note bekommen?
Nein.
Verträge
Hier finden Sie alle Informationen zu Verträgen.
Wie sieht die genaue vertragliche Situation aus?
In dieser Konstellation gibt es min. zwei Verträge:
Der IHK-Ausbildungsvertrag wird von Ihnen mit dem Unternehmen abgeschlossen und regelt die Zeit bis zum Ausbildungsabschluss. Da Sie keine Berufsschule besuchen, muss als Ausbildungsstätte (Berufsschule) die Fachhochschule Dortmund eingetragen werden.
Der Studienvertrag wird von Ihnen mit dem Unternehmen abgeschlossen und regelt die Zeit zwischen Ausbildungs- und Studienabschluss.
Was ändert sich nach Ende des Ausbildungsteils?
Nach erfolgreichem Bestehen der IHK-Abschlussprüfung arbeiten Sie als Mitarbeiter*in im Unternehmen und haben weiterhin die Präsenztage an der Fachhochschule. Der Ausbildungsvertrag ist beendet, der Studienvertrag gilt ab jetzt. Auch kann sich die Bezahlung ändern, z.B. falls Sie in Ihrem Unternehmen dann wie ein Werksstudent bezahlt werden.