Der Einkauf ist der zentrale Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Beschaffungen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 1000 Euro netto wickelt der Einkauf, auf Basis des jeweils geltenden Vergaberechts, den Beschaffungsvorgang ab. Dazu zählen ...
- Liefer- und Dienstleistungen
- Rahmenverträge
- Bauleistungen
- Verträge über freie Mitarbeit
- Miet- und Leasingverträge uvm.
Der Einkauf führt dabei sowohl Verhandlungsvergaben als auch nationale und EU-weite Ausschreibungsverfahren durch. Auf dieser Seite sind aktuelle Informationen, sowie die vergaberechtlichen Grundlagen und Formulare für die Beschaffungen hinterlegt.
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Carolin Knieriem
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