Aufgaben des Senats der Fachhochschule Dortmund
Der Senat ...
- beteiligt sich an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder (Öffnet in einem neuen Tab) in der Hochschulwahlversammlung (Öffnet in einem neuen Tab)
- nimmt Stellung zum jährlichen Bericht des Rektorats (§22 HG)
- erlässt und ändert die Grundordnung, die Ordnungen und Rahmenordnungen der Hochschule in Abstimmung mit dem Hochschulgesetz
- billigt Planungsgrundsätze für den Hochschulentwicklungsplan im Sinne von §16 Abs.1a Satz1 HG
- gibt Empfehlungen und nimmt Stellung in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
- gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG und des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die zentralen Betriebseinheiten