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Korruptionsprävention an der FH Dortmund

Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist ein hochaktuelles Thema. Gerade Beschäftigte im öffentlichen Dienst – wie etwa an der Fachhochschule Dortmund – müssen integer, an Recht und Gesetz gebunden, uneigennützig und transparent handeln.

Was ist Korruption?

Korruption (lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung

Wesentliches Element einer Präventionsstrategie der FH Dortmund ist die am 04.11.2013 verabschiedete Richtline zur Korruptionsprävention.

Veröffentlichungspflicht gemäß § 17 KorruptionsG


Ansprechperson für Korruptionsprävention

Gemeinsame Innenrevision

Die gemeinsame Innenrevision der Hochschulen im Ruhrgebiet und in Westfalen unterstützt im Rahmen einer Kooperation die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

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