Bewerbung
Nominierung durch Ihre Heimathochschule
Bevor Sie sich auf einen Studienaufenthalt an der Fachhochschule Dortmund bewerben können, müssen Sie von Ihrer Heimathochschule nominiert werden.
Diese muss folgende Informationen an die E-Mail-Adresse exchange-studentsfh-dortmundde senden:
- Ihren vollständigen Namen (Vorname und Nachname)
- Ihr Geschlecht
- Ihren Studiengang an Ihrer Heimathochschule
- Ihren Wunschstudiengang an unserer Hochschule
- Zeitraum des Studiums (WiSe, SoSe oder WiSe und SoSe)
- ob Sie sich im Bachelor- oder im Masterstudium befinden
- Ihre E-Mail-Adresse
Nominierungsfristen:
Für das Wintersemester vom 15. März bis 1. Mai
Für das Sommersemester vom 15. September bis 1. November
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung ist nur innerhalb der folgenden Zeiträume möglich:
Wintersemester: 15.03. bis 15.05.
Sommersemester: 15.09. bis 15.11.
Registrierung
Nach der Nominierung durch Ihre Hochschule erhalten Sie eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen zur Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt an der Fachhochschule Dortmund. Nutzen Sie den Link zum Bewerberportal in der E-Mail, um sich im Mobility Online Portal zu registrieren.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine automatisch generierte E-Mail handelt, die möglicherweise als Spam gekennzeichnet wird. Überprüfen Sie daher unbedingt Ihren Spam-Ordner.
Bewerbungsunterlagen
Nutzen Sie den Link in der darauffolgenden E-Mail, um zunächst Ihre Personenstammdaten zu vervollständigen. Anschließend gelangen Sie in die Übersicht Ihres Bewerbungsverlaufs, in der Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen und nachträglich Änderungen vornehmen können. Hier werden Sie Schritt für Schritt aufgefordert verschiedene Unterlagen hochzuladen. Damit die Bewerbung akzeptiert werden kann, müssen alle Schritte erfüllt sein.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Passkopie
- Sprachnachweis der Unterrichtssprache der Gasthochschule
- Leistungsnachweis
- Learning Agreement (siehe unten)
Ihre Unterlagen werden anschließend formell durch das International Office geprüft. Nach der formellen Prüfung sind keine weiteren Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten mehr möglich.
Falls sie die Wohnungsfrage mit „Ja“ angekreuzt haben, wird Ihr Wunsch an das Studierendenwerk Dortmund weitergegeben, über das die Wohnungsabwicklung stattfindet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: exchange-studentsfh-dortmundde
Learning Agreement
Das Learning Agreement (LA) ist Ihr persönlicher Studienplan, auf dem Sie die von Ihnen ausgewählten Kurse und eventuelle Änderungen eintragen.
Informationen zum Ablauf:
- Das Learning Agreement ist Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen.
- Es steht zum Download im Mobility Online Portal für Sie bereit.
- Pro Semester geben Sie auf dem LA Kurse mit einer maximalen Gesamtzahl von 30 ECTS an.
- Das LA ist dann zuerst von Ihrer Heimathochschule und Ihnen und dann von der FH Dortmund (Auslandsbeauftragter) zu unterschreiben.
- Im Rahmen der Bewerbungsfristen müssen Sie das LA mit den Unterschriften im Portal hochladen.
- Es folgt ein Prüfung der Unterlagen durch das International Office.
- Spätestens 3 Wochen nach Ankunft an der FH Dortmund prüfen sie die Realisierbarkeit der Kurse und nehmen gegebenenfalls Veränderungen vor.
- Nachdem Sie Ihr LA geändert haben benötigen Sie erneut die Unterschriften Ihrer Heimathochschule und des Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs an der FH Dortmund.
- Sie müssen das geänderte LA selbständig im Portal mit allen Unterschriften hochladen.
- Sie erhalten alle notwendigen Informationen für Ihre Kursauswahl von den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs (siehe unten).
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle von Ihnen ausgewählten Prüfungen im Rahmen Ihrer Aufenthaltszeit angeboten werden. An der Fachhochschule Dortmund werden Prüfungen in zwei Prüfungsabschnitten angeboten. Der 2. Prüfungsabschnitt reicht in der Regel immer in das folgende Semester hinein. Dieser Prüfungszeitraum befindet sich häufig außerhalb Ihrer Aufenthaltszeit, macht eine Rückmeldung an der FH Dortmund unter Bezahlung des Semesterbeitrages notwendig und überschneidet sich mit dem Wiederbeginn Ihres Studiums an der Heimathochschule.
Achtung: Ein Learning Agreement ersetzt nicht die Anmeldung der Prüfung über über das Studienportal. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Einschreibung. Jeder Fachbereich hat eigene Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen. Bei Nichtanmeldung der Prüfung, kann an der Prüfung nicht teilgenommen werden. Informationen zu dem Studienportal können Sie über Ihren Auslandsbeauftragten oder Ihr Studienbüro erhalten.
Auslandsbeauftragte
Die Koordinatorin/den Koordinator für Ihren Fachbereich entnehmen Sie dem nachstehenden Link. Falls Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an exchange-studentsfh-dortmundde
Bewerbung von Nicht-EU-Bürger*innen
Nicht-EU-Bürger*innen, die eine der folgenden Staatsangehörigkeiten besitzen: Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Monaco, Neuseeland, San Marino oder USA können visafrei einreisen, müssen sich aber nach der Einreise bei den Bürgerdiensten International in Dortmund anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen sowie einen Finanzierungsnachweis über 934 € monatlich erbringen.
Nicht-EU-Bürger*innen anderer Länder wenden sich bezüglich der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung an die Deutschen Botschaft. Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist der Nachweis von finanziellen Mitteln (Öffnet in einem neuen Tab) in Höhe von 934 € monatlich notwendig.
Meist erfolgt der Nachweis durch die Einrichtung eines Sperrkontos. Er kann aber auch über eine Verpflichtungserklärung erbracht werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft. Außerdem ist ein Krankenversicherungsnachweis (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich.
Weitere Informationen sowie die Adressen der Botschaften sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.
Weitere Informationen
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kontaktperson
Frauke Albrecht, Dipl.-Sozialpäd.
- 0231 91129795
Termin-Sprechstunde:
Mittwoch: 09.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Offene Sprechzeit ohne Terminabsprache:
Donnerstag: 09.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag und Freitag erfolgt die Beratung ausschließlich online nach Terminvereinbarung.
Montags dienstfrei!