Am 17. November 2022 erhielt das Promotionskolleg NRW das Recht, eigenständige Promotionsverfahren durchzuführen. Damit steht auch Promovierenden der FH Dortmund ein weiterer Weg zur Erlangung des Doktorgrads offen.
Informationen für Promovierende
Neben der kooperativen Promotion steht Ihnen ab sofort an der FH Dortmund auch die Möglichkeit offen, nach dem eigenständigen Promotionsrecht des PK NRW zu promovieren. Das Promotionsverfahren nach dem Promotionsrecht des PK NRW erfolgt in 9 Schritten:
Schritt 1: Betreuungsperson finden und Betreuungszusage einholen
Schritt 2: Einschreibung als Doktorand*in an der HAW
Schritt 3: Annahme und Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW
Schritt 4: Betreuungsvereinbarung abschließen
Schritt 5: Promotionsprogramm absolvieren und Dissertation schreiben
Schritt 6: Begutachtung
Schritt 7: Disputation
Schritt 8: Publikation
Schritt 9: Exmatrikulation
Wichtig ist dabei, dass Ihre betreuende Person an der FH Dortmund professorales Mitglied des PK NRW ist und Sie sich sowohl an der FH Dortmund als auch am Promotionskolleg NRW zur Promotion einschreiben. Um die Annahme und Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW zu beantragen, können Sie sich ab sofort in dem Kollegsinformations- und Steuerungssystem Kiss registrieren. Dabei werden Sie bei der Einschreibung als Doktorand*in automatisch Mitglied des PK NRW.
Die Bearbeitung der eingegangenen Einträge erfolgt durch das PK NRW ab November 2023 und die Frist zur Einschreibung wurde für alle Promovierenden, die bereits an Ihrer Hochschule eingeschrieben sind, bis zum 01.12.2023 verlängert.
Weitere Informationen zu den folgenden Themen finden Sie hier:
Promotionsprozess & Ablauf am PK NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Registrierung & Einschreibung am PK NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
Registrierung & Einschreibung an der FH Dortmund
Bei weiteren Fragen oder Rücksprachebedarf können Sie sich außerdem an das Promotionskolleg der FH Dortmund wenden.
Informationen für Betreuende
Damit Promovierende der FH Dortmund nach eigenständigem Promotionsrecht des PK NRW promovieren können, muss die Betreuungsperson der Hochschule zugleich professorales Mitglied am PK NRW sein. Um professorales Mitglied werden zu können, müssen promovierte Professor*innen und habilitierte Mitarbeiter*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien lauten wie folgt:
- Sie sind promovierte*r Professor*in oder habilitierte*r Mitarbeiter*in an einer Trägerhochschule oder promovierte*r Professor*in an einer kooperierenden Hochschule des PK NRW
- Sie forschen zu den Schwerpunkten der Abteilung
- Ihre HAW gibt Ihnen den Freiraum zur Mitarbeit am PK NRW
- Sie haben in den letzten drei bis fünf Jahren pro Jahr im Durchschnitt mindestens
- forschungsbezogene Drittmittel in Höhe von 100.000 € (in den Lebens-/Natur-/Ingenieurwissenschaften) bzw. 50.000 € (in anderen Fachrichtungen) eingeworben und
- eine von Fachwissenschaftler*innen begutachtete Publikation in anerkannten Organen veröffentlicht
- Sie verfügen über angemessene Erfahrung in der fachlichen Betreuung von Promotionen (die Entscheidung darüber, welche Betreuungserfahrung angemessen ist, trifft die zuständige Abteilung
Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit einmalig für fünf Jahre den Status der Assoziation zu beantragen.
Anträge auf Mitgliedschaft werden von Seitens des PK NRWs über das Kolleginformation- und Steuerungssystem KISS entgegengenommen. Die erforderlichen Formulare senden Sie bitte an die Geschäftsführung des PK NRW, Frau Dr. Carolin Schuchert . Die Entscheidung, ob die nachgewiesene Betreuungserfahrung angemessen ist, trifft dabei die zuständige Abteilung des PK NRW.
Weitere Informationen, Dokumente und die Antragsstellung finden Sie auf der Website des PK NRW. (Öffnet in einem neuen Tab)
Bezüglich des Unterstützungsschreibens seitens der FH Dortmund können Sie sich an Meike Herrmann wenden. Bei weiteren Fragen oder Rücksprachebedarf können Sie sich außerdem an das Promotionskolleg der FH Dortmund wenden.