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Kein Leistungsaustausch bei Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Zahlung einer Bareinlage - Vorsteuerabzug nur bei unternehmerisch wirtschaftlicher Tätigkeit - Aufteilung der Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel und nicht nach dem Investitionsschlüssel

Journalartikel

Schnelle Fakten

Zitat

Eggers, J. (2005). Kein Leistungsaustausch bei Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine Gesellschaft gegen Zahlung einer Bareinlage - Vorsteuerabzug nur bei unternehmerisch wirtschaftlicher Tätigkeit - Aufteilung der Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel und nicht nach dem Investitionsschlüssel. Umsatzsteuer-Rundschau, (6), 340–345.

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