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Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht

Art. 102 AEUV; Teil F. Rechtsfolgen des Art. 102 AEUV: Verwaltungsrechtliche Konsequenzen

Schnelle Fakten

  • Interne Autorenschaft

  • Veröffentlichung

    • Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt 2023
    • Auflage/Version 106. Lieferung
  • Sammelband

    Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht

  • Organisationseinheit

  • Fachgebiete

    • Wirtschaftsrecht
  • Format

    Integrierende Ressource

Zitat

E. Wingerter, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 106. Lieferung. Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt, 2023.

Abstract

Professor Dr. Eugen Wingerter hat die Kommentierung der verwaltungsrechtlichen Rechtsfolgen im Teil F zu Art. 102 AEUV aktualisiert und überarbeitet. Die Kommentierung berücksichtigt insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung (insbesondere Google Shopping und Google Android) sowie neue pragmatische Ansätze der Kommission, um Unternehmen im Umgang mit Krisen (Corona und Ukraine- Konflikt) zu unterstützen.

Quelle: https://www.otto-schmidt.de/frankfurter-kommentar-zum-kartellrecht-grundwerk-mit-fortsetzungsbezug-fur-mindestens-2-jahre-9783504411824?gclid=EAIaIQobChMIlIuu_ryMggMV9JGDBx2SCAJOEAAYASAAEgIaefD_BwE

Schlagwörter

Art. 102 AEUV

Europäisches Kartellrecht

beherrschende Stellung

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