Zitat
S. Hacker, Anwendungsbeispiele der Musikvertragsgestaltung für Filmschaffende // Workshop-Gast: Jan-Uwe Leisse. 2023.
Abstract
Anwendungsbeispiele der Musikvertragsgestaltung für Filmschaffende - Die im ersten Workshop erarbeiteten Inhalte werden konkret im Zusammenhang mit filmischer Nutzung von Musik z.B. für Werbung, (Eigen-)Werbung, Kurz- und Spielfilme oder Dokumentationen erörtert. Die in den jeweiligen Branchen üblichen vertraglichen Handhabungen werden ebenso angesprochen wie Probleme, die sich aus Nachlässigkeiten beim wichtigen Aspekt der sorgfältigen Rechtelizenzierung für eine Produktion ergeben können. - - Workshop-Gast Jan Uwe Leisse (Grethler Rechtsanwälte, Köln und Berlin) - Geboren in Bremen. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg sowie E-Bass und Jazz-Kontrabass am Berklee College of Music in Boston/USA und an der McGill University in Montréal/Kanada. Nach dem 1. Juristischen Staatsexamen 1994 zunächst mehrjährige vollberufliche Tätigkeit als freischaffender Musiker im Bereich Pop und Jazz. Ende der Neunzigerjahre juristisches Referendariat in Düsseldorf, Köln und bei Mushroom Records in Melbourne/Australien. Im Jahr 2000 Zulassung als Rechtsanwalt und Einstieg in die auf die Medien- und Unterhaltungsbranche spezialisierte Kanzlei Grethler Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Musik, Film, TV, Markenrecht, Werbung und Internet. Er berät und vertritt namhafte internationale und nationale Kreativschaffende, Künstlerpersönlichkeiten und Medienunternehmen in allen Aspekten der Unterhaltungs- und Medienbranche. Regelmäßige Tätigkeiten als Gastdozent und Vortragender für Künstlervertrags- und Medienrecht, z.B. im Masterstudiengang Musikproduktion an der Hochschule für Musik und Tanz Köln und im Bachelor-Studiengang Popularmusik der Musikhochschule Lübeck.