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Einschreiben und Nachrücken

Die Einschreibung oder Immatrikulation bezeichnet die Aufnahme als Studierende*r an einer Hochschule. Um eingeschrieben werden zu können, müssen Sie zuerst form- und fristgerecht einen Studienplatzantrag bei der Fachhochschule Dortmund eingereicht haben.

Nachrückverfahren

Werden durch die Einschreibungen nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen besetzt, führt die Hochschule ein Nachrückverfahren durch.

Für dieses Nachrückverfahren können Sie sich anmelden, wenn Sie:

  • sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bis zum 15.01. für ein Sommersemester /15.07. zu einem Wintersemester beworben haben,
  • sich nicht bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben haben

Für die Anmeldung zum Nachrückverfahren folgen Sie bitte dem Hinweis in Ihrem Ablehnungsbescheid.

Noch offene Fragen?

Unser Studienbüro hilft Ihnen gerne bei Unklarheiten und Fragen rund um Ihre Bewerbung. Jetzt informieren!

Erläuterungen und Hinweise

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