BAföG in Deutschland
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung notwendigen Mittel fehlen, einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung für eine Ausbildung, die ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht. Die Höhe der Förderung wird nach der finanziellen Situation berechnet. Dabei werden die gesamten Förderungsleistungen zu 50 Prozent als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Zuständig für die Beratung und Bearbeitung von BAföG-Anträgen von Studierenden ist das Studierendenwerk Dortmund, Amt für Ausbildungsförderung, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich.
Auslands-BAföG
Es lohnt sich bei einem Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) oft die Beantragung von Auslands-BAföG. Zusätzlich zur Inlandsförderung kann man z.B. Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass man im Inland mindestens zwei Semester lang die notwendigen Grundkenntnisse erworben hat und die im Ausland erbrachten Studienleistungen zumindest zum Teil angerechnet werden können.