Informationen zur Teilnahme
Allgemeine Informationen
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Als „Unternehmen“ gilt eine im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmung, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens zwei Tage und höchstens 2 Monate dauern.
Ziel der Maßnahme ist, neben dem fachlichen Austausch über administrative Vorgänge des eigenen Arbeitsbereiches und der persönlichen Weiterentwicklung (z. B. interkulturelle Kompetenz sowie fremdsprachliche Kenntnisse) von Hochschulpersonal, durch einen Auslandsaufenthalt aktiv einen Beitrag an dem Internationalisierungsprozess der Verwaltung der Heimathochschule leisten zu können. Durch diese Mobilität wird das Hochschulpersonal noch besser in die Lage versetzt, internationalen Standards in der Betreuung von Studierenden, Gastwissenschaftler*innen und Mitarbeiter/innen gerecht zu werden.
Voraussetzungen
Die Kontaktaufnahme mit der ausländischen Hochschule oder dem ausländischen Unternehmen erfolgt in Absprache mit dem International Office durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer selbst.
- Gefördert werden Aufenthalte an Erasmus+-Partneruniversitäten der Fachhochschule Dortmund und andere Hochschulen in Programmländern
- Die Hochschule muss im Besitz einer ERASMUS+ Hochschulcharta (ECHE) sein
- Mit der Partneruniversität sollte ein Inter-Institutionelles Abkommen für Personalmobilität (ST) geschlossen sein
- Mit der Partneruniversität muss eine schriftliche Vereinbarung über Inhalt und Umfang des Programms getroffen werden („Work Plan“). Die Vereinbarung ist vor Antritt der Reise, vom Mitarbeiter/-in, der/dem Vorgesetzten, dem Erasmus+-Hochschulkoordinator und der Gasthochschule unterschrieben, vorzulegen.
- Aufenthaltsdauer: mindestens 2 Arbeitstage, maximal 2 Monate.
Fristen, Organisation und Antragstellung
Der Antrag muss bis 6 Wochen vor Antritt im Online Portal Mobility Online gestellt werden.
Sie benötigen dafür:
- durch den/die Fachvorgesetzten genehmigter Dienstreiseantrag in Kopie (PDF)
- ggf. Programm der Veranstaltung beifügen (PDF)
- Bestätigung der Partnerhochschule/Unternehmen (auch E-Mail ausreichend) über Ihre Aufnahme, aus der die exakten Daten Ihres Besuchs hervorgehen
Sie erhalten im Anschluss eine Fördervereinbarung zugeschickt, die Sie bitte vor Reiseantritt unterschrieben bei Frau Hösch im International OFfice abgeben.
Spätestens 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr laden Sie bitte die zur Auszahlung nötige Abschlussbescheinigung zur Personalmobilität (Confirmation, siehe Dokumente in der rechten Spalte) in Mobility Online hoch.
Zudem müssen Sie eine EU Survey-Onlineumfrage beantworten. Der Link wird per E-Mail von der EU-Kommission direkt an die/den Mitarbeiter*in gesendet.
Mobilität
Fort- und Weiterbildungszwecke (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen*) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele):
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Internationalen Wochen von Partnerhochschulen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes:
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken:
Sie haben die Chance, sich einzelne Einrichtungen, wie z.B. das International Office, die Haushalts- oder Finanzabteilung, die Studierendenbüros, Bibliotheken oder die Pressestelle, genauer anzusehen, Anregungen für Ihre Arbeit an der FH Dortmund zu erhalten, das Personal der Partnerhochschule persönlich kennenzulernen und wichtige Kontakte für eine weitere Zusammenarbeit zu knüpfen.
*Sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden, spielt für die Förderfähigkeit die Aktivität der teilnehmenden Person im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.
Förderungen
Kostenerstattung
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten in Höhes eines, nach Zielländern gestaffelten, EU-Tagessatzes
- Für Personen mit Behinderung und Alleinerziehende besteht die Möglichkeit der Sonderförderung.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Es gelten einheitliche Tagessätze/Stückkosten für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Für Deutschland gelten feste Stückkosten für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Stückkosten. Diese setzten sich wie folgt zusammen (Angabe jeweils als Stückkosten der Aktivität je Tag pro Teilnehmer*in (ohne Reisetag)):
Zielland | bis zum 14. Tag | 15. bis 60. Tag |
Belgien, Dänemark, Deuschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 180 € | 126 € |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 € | 112 € |
Bulgarien, Nordmazedonien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 € | 98 € |
Zu diesen Stückkosten kommt ab dem Projektjahr 2024/25 1 pauschaler Reisetag und Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Umweltfreundliches Reisen | Herkömmliches Reisen (Stückkosten pro TLN Hin- und Rückfahrt) |
< 100km | 56 € | 28 € |
100 km – 499 km | 285 € | 211 € |
500 km – 1.999 km | 417 € | 309 € |
2000 km – 2.999 km | 535 € | 395 € |
3000 km – 3.999 km | 785 € | 580 € |
4000 km – 7.999 km | 1.188 € | 1.188 € |
8000 km und mehr | 1.735 € | 1.735 € |
Bitte beachten Sie, dass Anreisetage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland nicht finanziert werden können.
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW.
Hinweis zur Dienstreiseabrechnung
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW, da Sie Stückkosten ausgezahlt bekommen.
Möchten Sie dennoch eine Dienstreiseabrechnung einreichen, da die Reisekosten höher als die Erasmus+-Förderung sind, wählen Sie im Dienstreiseantrag unter "Kostenerstattung durch Dritte" bitte "teilweise" aus. Den Abrechnungsunterlagen ist dann eine Kopie der Fördervereinbarung beizufügen.
Steuerrechtlicher Hinweis
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Fahrtkosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.