Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter*innen müssen Staatsangehörige eines der Erasmus+-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus+-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter*innen müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können. Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA) beträgt zwölf Monate, kombinierbar aus mindestens zweimonatigen Praktika und/oder mindestens dreimonatigen Studienaufenthalten.
Die Förderdetails der einzelnen Mobilitätsmaßnahmnen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten.
Die Angaben zur Dauer beziehen sich auf die Mobilitätsphase (mobility period). Der Zeitraum, der durch ein Stipendium gefördert wird (grant period), kann kürzer ausfallen. Studierende, die bereits in früheren Programmen (ERASMUS/LEONARDO) gefördert wurden, können auch in Erasmus+ erneut und mehrfach teilnehmen. Die früheren Aufenthalte werden entsprechend ihrer Dauer und Studienzyklus angerechnet.