Informationen zur Teilnahme
Allgemeine Informationen
Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Förderbarer Personenkreis
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozent*innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal
Voraussetzungen
Die Kontaktaufnahme mit der ausländischen Hochschule oder dem ausländischen Unternehmen erfolgt in Absprache mit dem International Office durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer selbst.
- Gefördert werden nur Aufenthalte an Erasmus+-Partneruniversitäten der Fachhochschule Dortmund
- Die Partnerhochschule muss im Besitz einer Erasmus+ Hochschulcharta (EUC) sein.
- Mit der Partneruniversität muss ein Inter-Institutionelles Abkommen für Personalmobilität (ST) geschlossen sein. (Hinweis: Sollten Sie einen Arbeitsaufenthalt an einer europäischen Hochschule planen mit der noch kein bilaterales ST-Abkommen existiert, setzen Sie sich bitte mit dem International Office in Verbindung).
- Mit der Partneruniversität muss eine schriftliche Vereinbarung über Inhalt und Umfang des Programms getroffen werden („Work Plan“). Die Vereinbarung ist vor Antritt der Reise, von dem/der Mitarbeiter*in, der/dem Vorgesetzten, dem/der Erasmus+-Hochschulkoordinator*in und der Gasthochschule unterschrieben, vorzulegen.
- Aufenthaltsdauer: mindestens 2 Arbeitstage, maximal 2 Monate.
- Lehre: mind. 8h
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.
Fristen, Organisation und Antragstellung
Reichen Sie bitte bis 6 Wochen vor Antritt Ihrer Mobilität folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular (unten auf der Seite über Mobility Online)
- durch den/die Fachvorgesetzte/n genehmigter Dienstreiseantrag
- Bestätigung der Partnerhochschule/Unternehmen (auch E-Mail ausreichend) über Ihre Aufnahme, aus der die exakten Daten Ihres Besuchs hervorgehen
- ausgefülltes Staff Mobility Agreement for Teaching
Sie erhalten im Anschluss eine Fördervereinbarung zugeschickt, die Sie bitte vor Reiseantritt unterschrieben bei Frau Klein abgeben.
Spätestens 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte die Abschlussbescheinigung zur Personalmobilität bei uns ein.
Zudem müssen Sie eine EUSurvey-Onlineumfrage beantworten. Der Link wird per E-Mail von der EU-Kommission direkt an die/den Mitarbeiter*in gesendet.
Förderungen
Kostenerstattung
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten in Höhes eines, nach Zielländern gestaffelten, EU-Tagessatzes
- Für Personen mit Behinderung und Alleinerziehende besteht die Möglichkeit der Sonderförderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze/Stückkosten für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland feste Stückkosten für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Stückkosten. Diese setzten sich wie folgt zusammen (Angabe jeweils als Stückkosten der Aktivität je Tag pro Teilnehmer*in (ohne Reisetag)):
Zielland | bis zum 14. Tag | 15. bis 60. Tag |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 180 € | 126 € |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 € | 112 € |
Bulgarien, Nordmazedonien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 € | 98 € |
Zu diesen Stückkosten kommt ab dem Projektjahr 2024/25 1 pauschaler Reisetag und Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Umweltfreundliches Reisen | Herkömmliches Reisen (Stückkosten pro TLN Hin- und Rückfahrt) |
< 100km | 56 € | 28 € |
100 km – 499 km | 285 € | 211 € |
500 km – 1.999 km | 417 € | 309 € |
2.000 km – 2.999 km | 535 € | 395 € |
3.000 km – 3.999 km | 785 € | 580 € |
4.000 km – 7.999 km | 1.188 € | 1.188 € |
8.000 km und mehr | 1.735 € | 1.735 € |
Bitte beachten Sie, dass Anreisetage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland nicht finanziert werden können.
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW.
Hinweis zur Dienstreiseabrechnung
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW, da Sie Stückkosten ausgezahlt bekommen.
Möchten Sie dennoch eine Dienstreiseabrechnung einreichen, da die Reisekosten höher als die Erasmus+-Förderung sind, wählen Sie im Dienstreiseantrag unter „Kostenerstattung durch Dritte“ bitte „teilweise“ aus. Den Abrechnungsunterlagen ist dann eine Kopie der Fördervereinbarung beizufügen.
Steuerrechtlicher Hinweis
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Fahrtkosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten bezuschusst werden. Die Zuwendungsempfänger*innen sind verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.