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Allgemeine Informationen
Mit zusätzlichen Mitteln wurde seit 2015 eine signifikante Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität im Erasmus-Programm geschaffen: Die Einführung der internationalen Dimension.
Sowohl Studierendenmobilität zu Studienzwecken in allen Studienphasen als auch Personalmobilität zu Lehre, Fort- und Weiterbildung können zukünftig zwischen Erasmus Programmländern in Europa und ausgewählten Partnerländern rund um den Globus gefördert werden.
Wichtiger Unterschied im Vergleich zu Kooperationen mit Programmländern ist, dass der Schwerpunkt auf der Incoming-Mobilität liegt.
Anträge zur KA171 Programmlinie (Erasmus+ worldwide) können jeweils zum Februar eines Jahres gestellt werden. Ansprechpartner im International Office ist Dr. André Menke; antragscoachingfh-dortmundde
Partnerländer und -hochschulen
Kasachstan
Nazerbayev University, Astana
Astana IT University,
International Information Technology University, Almaty
Im Rahmen der Kooperation mit Kasachstan können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studiernde)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Kosovo
University of Prishtina
Im Rahmen der Kooperation mit dem Kosovo können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
Palästina
Birzeit University,
Al-Quds University
Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
Ukraine
Ternopil National Economic University,
Kiev National University of Construction and Architecture,
Zaporizhzhya National Technical University
Im Rahmen der Kooperation mit der Ukraine können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Lateinamerika
Universidad de Valparaiso,
Universidad de Medellin,
Universidad ESAN
Im Rahmen der Kooperation mit Lateinamerika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
USA
Metropolitan State University of Denver
Im Rahmen der Kooperation mit Lateinamerika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
Programminhalte
Studierende
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Studierende | Incoming | Outgoing |
Aufenthaltsdauer |
mind. 3 Monate (90 Tage) bis max. 12 Monate (360 Tage) |
mind. 3 Monate (90 Tage) bis max. 12 Monate (360 Tage) |
Studiengebühren | Befreiung an Gastinstitution | Befreiung an Gastinstitution |
Mobilitätszuschuss | 850€/30 Tage | 700€/30 Tage |
Fahrtkostenzuschuss | ja | ja |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) der Kommission ermittelt.
Mitarbeiter*innen und Lehrende
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Mitarbeiter*innen | Incoming | Outgoing |
Aufenthaltsdauer |
mind. 5 Tage bis max. 60 Tage |
mind. 5 Tage bis max. 60 Tage |
Lehrtätigkeit | mind. 8h pro Woche | mind. 8h pro Woche |
Fahrtkostenzuschuss | ja | ja |
Mobilitätszuschuss |
1. – 14. Tag: 160€/Tag |
1. – 14. Tag: 180€/Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) der Kommission ermittelt.