Schülerpraktika
Bei diesen Praktika handelt es sich um die klassischen Schülerbetriebspraktika, Berufsfelderkundungstage und den Girls- bzw. Boysday. Diese Praktika können direkt in den entsprechenden Organisationseinheiten der Fachhochschule vereinbart werden. Praktikumsinteressierte können sich an die entsprechenden Mitarbeiter*innen der Hochschule mit dem Praktikumswunsch wenden und anfragen, ob eine Betreuung möglich ist.
Jede*r Mitarbeiter*in kann in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten selbst entscheiden, ob eine Betreuung möglich ist.
Wenn aus den schulrechtlichen Bestimmungen hervorgeht, dass für das Praktikum ein fester Zeitraum vorgesehen ist, reicht es aus, die Bescheinigung der Schule auszufüllen. Eine Kopie der ausgefüllten Bescheinigung der Schule ist an das Ausbildungsmanagement weiterzuleiten. Wenn der Zeitraum für das Praktikum zeitlich flexibel ist, muss ein Praktikumsvertrag zwischen der Fachhochschule und der*dem Schüler*in geschlossen werden. In diesen Fällen ist Rücksprache mit dem Ausbildungsmanagement zu halten. Vorgefertigte externe Praktikumsverträge dürfen nicht unterschrieben werden.
Praxissemester
Bei der Durchführung eines Praxissemesters erfolgt eine Unterscheidung zwischen Studierenden der Fachhochschule Dortmund und Studierenden anderer Hochschulen.
In der Regel werden nur Praxissemester von externen Studierenden durchgeführt. Davon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn das Praxissemester einer*eines Studierenden der Fachhochschule Dortmund nicht in der Organisationseinheit durchgeführt werden soll, in der der Studiengang angesiedelt ist.
Die Vergütung beträgt monatlich 500 € und ist von der betreuenden Organisationseinheit zu finanzieren.
Von den Studierenden sind vor dem Abschluss des Praktikumsvertrages folgende Unterlagen einzureichen:
- Lebenslauf
- Studienbescheinigung
- Nachweis über die Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums (Auszug Studien- bzw. Prüfungsordnung)
- Ggf. Arbeitserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern
- Steuer-ID
- Rentenversicherungsnummer
- Bankverbindung
- Versicherungsbescheinigung der Krankenversicherung
Praktika zur Anfertigung von Abschlussarbeiten
Für externe Studierende besteht die Möglichkeit, ihre Bachelor- bzw. Masterthesis an der Fachhochschule Dortmund als Betrieb zu schreiben. Studierende der Fachhochschule Dortmund können ihre Abschlussarbeit nur in einer Organisationseinheit der Fachhochschule schreiben, in der sie nicht studieren.
Praktika für die Erstellung der Bachelor- oder Masterthesis werden nicht vergütet.
Vor Abschluss des Praktikumsvertrages sind folgende Unterlagen von den Studierenden einzureichen:
- Lebenslauf
- Studienbescheinigung
Weitere Informationen
Informationen zum Ablauf bei der Umsetzung und Einstellung von Prakitkant*innen können der folgenden Richtlinie entnommen werden.