Wenden Sie sich gerne auch schon bei Interesse für ein Studium an unserer Fachhochschule an uns. Wir suchen vor und während des Studiums gemeinsam nach individuellen Lösungen.
Beratung an der Fachhochschule Dortmund
Wobei wir Sie unterstützen
- Bewerbung von Studieninteressierten mit Behinderungen (Sonderanträge zum Hochschulzugang)
- Antrag auf Nachteilsausgleich (z.B. Zeitverlängerung in Prüfungen, technische Hilfsmittel etc.)
- Hilfestellung bei der Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen im Studium bezüglich Seminarleistungen und Praktika
- Studienfinanzierung
- Gemeinsam stark- Studierende mit ähnlichen Herausforderungen finden und sich gegenseitig stärken
Unser Team und Sprechzeiten
Die Zentrale Studienberatung bietet Terminsprechzeiten für eine ausführliche Barrierefrei-Studieren-Beratung in den Fachbereichen Architektur, Informatik und Wirtschaft an. Kontaktieren Sie für die Terminabstimmung eine der folgenden Ansprechpartnerinnen.
Beauftragte der FH für Studierende mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen
Für eine ausführliche Barrierefrei-Studieren-Beratung in den Fachbereichen Angewandte Sozialwissenschaften, Design, Maschinenbau, Elektrotechnik und Informationstechnik, kontaktieren Sie Prof.in Dr. Stefanie Kuhlenkamp (Öffnet in einem neuen Tab) , die Inklusionsbeauftragte der Fachhochschule Dortmund für Studierende mit einer Behinderung/chronischen Erkrankung.
Prof.in Stefanie Kuhlenkamp, Dr.
- 0231 91124911
Ein Termin für eine Online-Sprechstunde kann unter folgendem Link gebucht werden: https://terminplaner6.dfn.de/de/b/16d60df0ee9ca110d1bf2dc7ab809f02-32034
Arbeitsstelle Digitale Barrierefreiheit in Studium und Lehre
Eine studienrelevante Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigungen: Wir stellen Arbeitsmittel mit assistiven Technologien zur Verfügung und sorgen für eine Umwandlung von Materialien in eine von den Studierenden benötigte Form.
Angebote für ein barrierefreies Studium
Arbeitsraum und Hilfsmittelpool
Arbeitsraum und Hilfsmittelpool stehen im Erdgeschoss der Emil-Figge-Straße 38b zur Verfügung. Der Raum ist mit mehreren Computerarbeitsplätzen ausgestattet. Die Computer verfügen über Screenreader zur Sprachausgabe und zur Ansteuerung von Braillezeilen. Die Computer können per Sprachsteuerung und Diktiersoftware benutzt werden. Zusätzlich zu den Computerarbeitsplätzen existieren Bildschirmlesegeräte für die Vergrößerung von Studienmaterialien.
Hier können auch Geräte ausgeliehen werden, die Studierende kurzzeitig für den Vorlesungsbetrieb oder die Prüfungsphase nutzen können. Zur Verfügung stehen z.B. ein Laptop mit Screenreader, ein Laptop mit einer speziellen Software für Studierende mit einer Legasthenie und ein mobiles Bildschirmlesegerät mit Nah- und Distanzfunktion.
Die Benutzung des Raums und der assistiven Technik muss mit der Arbeitsstelle Digitale Barrierefreiheit in Studium und Lehre (Öffnet in einem neuen Tab) abgesprochen werden. Kontakt vorzugsweise über die Mailadresse dibsfh-dortmundde .
Barrierefreiheit in den Mensen
Begleitung für Gäste mit Assistenzbedarf
In den Mensen der Fachhochschule stehen Tablettwagen und Besteckkästen auf Sitzhöhe zur Verfügung. In der Kostbar am Campus Emil-Figge-Str. steht darüber hinaus ein höhenverstellbarer Tisch bereit.
Das Studierendenwerk bietet bei Bedarf eine persönliche Begleitung für den Besuch in der Hauptmensa an. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie nur zum InfoPoint im Foyer des Mensagebäudes (Öffnet in einem neuen Tab) zu kommen. Ein taktiles Wegeleitsystem führt Sie durch das Mensafoyer direkt dorthin. Die Mitarbeiter*innen im InfoPoint werden Ihren Besuch bei der Küchenleitung melden und Sie zum Aufzug begleiten. In der Hauptmensa werden Sie dann von einer Servicekraft in Empfang genommen, die Ihnen ganz nach Ihrem Bedarf zum Beispiel das Speisenangebot vorliest, zum gewünschten Counter führt oder beim Tragen des Tabletts und beim Aufsuchen eines Sitzplatzes behilflich ist. Dieses Serviceangebot gilt auch für einen Besuch in der Galerie (Öffnet in einem neuen Tab) auf dem Campus Nord.
Weitere Informationen zur Hauptmensa (Öffnet in einem neuen Tab)
Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Notlage? Schlimm genug, aber wahr: Viele Studierende geraten trotz BAföG, Stipendien oder Unterstützung der Eltern in eine finanzielle Notlage – das oft auch mit gutem Grund.
Stipendium für junge Menschen mit chronischer Erkrankung
Bei diesem Projekt stellt „aktion luftsprung“ bis zu fünf jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen pro Jahr ein Stipendium zur Verfügung, das ihnen bei der Ausbildung oder während des Studiums ökonomische Unterstützung bieten soll.
Semesterticket-Rückerstattung
Unter gewissen Umständen ist es möglich, den Betrag für das Semesterticket zurückzuerhalten.
Studierende mit „Wertmarke“ (Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis) können sich den Beitrag zum Semesterticket erstatten lassen. Der Antrag ist nur für ein Semester gültig, bei Fortführung des Studiums muss er im darauf folgenden Semester neu gestellt werden. Frist für die Einreichung ist der gesamte Zeitraum des aktuellen Semesters.
Härtefallantrag in der Bewerbung um einen Studienplatz
Hier finden Sie ein Muster des Dokuments zum Stellen eines Härtefallantrags. Anhand des Musterdokuments können Sie prüfen, ob Sie zu der Personengruppe gehören, die einen Anspruch auf die Härtefallregelung im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz hat. Sie erhalten auch Einblick dazu, welche Belege hierfür notwendig sind. Das Originaldokument wird im Rahmen der Onlinebewerbung zur Verfügung gestellt.
Hinweise zur barrierefreien Anreise
Hinweise zur barrierefreien Anreise können der Seiten der einzelnen Standorte entnommen werden: https://www.fh-dortmund.de/hochschule/standorte.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Job als Persönliche Assistenzkraft
Aktuell liegen uns keine vakanten Stellen als Persönliche Assistenzkraft vor.
Nachteilsausgleich im Studium
Wenn Sie mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung studieren, studieren Sie unter erschwerten Bedingungen. Damit Ihnen kein Nachteil in Ihrem Studium entsteht, haben Sie das Recht einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Wir beraten Sie gerne welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs für Sie individuell bestehen.
Da Sie für die Beantragung ein ärztliches Attest/eine psychotherapeutische Stellungnahme benötigen, finden Sie hier des Weiteren ein Anschreiben für die Person, die Ihnen ein Attest ausstellt.
Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Einreichung der entsprechenden Unterlagen ist es möglich, den Betrag für das Semesterticket, der Teil der gesamten Semestergebühren ist, zurückzuerhalten.
Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis und der „Wertmarke“ (Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis) können sich den Beitrag des Semestertickets erstatten lassen.
Studierende, bei denen eine Reiseunfähigkeit (nicht Nutzung der Öffentliches Verkehrsmittel aufgrund Krankheit) von mindestens 3 Monaten besteht, können bei der Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests ebenfalls eine Rückerstattung beantragen.
Weitere Informationen werden auf der Seite des Allgemeiner Studierendenausschuss gegeben: https://www.studierbar.de/rueckerstattungsantraege/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Ruheraum
Ruheraum
Am Standort Emil-Figge-Straße im Gebäude 44 befindet sich ein Ruheraum zum Rückzug. Dieser kann ausschließlich von Studierenden mit Behinderungen/chronischen/psychischen Erkrankungen genutzt werden.
Wenn Sie den Ruheraum nutzen möchten, schreiben Sie bitte eine Nachricht an: Ruheraum.efsfh-dortmundde
Die Nachricht muss über die studfh-Adresse gesendet werden. Bitte geben Sie in der Nachricht ihren Namen und den Fachbereich, in dem Sie studieren an. Sie erhalten dann weitere Informationen bezüglich Buchung und Zugang zum Ruheraum.
Umsetzungsdienst
Im Umsetzungsdienst werden Studienmaterialien nach individuellem Bedarf der Studierenden in eine neue Form umgewandelt, zum Beispiel als Adaption von nichtdigitalen Texten in Groß- oder Brailledruck.
In diesem Zusammenhang entstehen auch Anleitungen, Leitfäden und Fortbildungsangebote für Hochschulbeschäftigte, um Materialien bereits von Beginn an möglichst barrierefrei zu produzieren. Dies geschieht nicht nur unter Berücksichtigung von Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern auch bezogen auf die Vielfalt an Gerätetypen und Technologien, die die Informationen präsentieren können.
Die barrierefreie Produktion von Informationen gilt für Texte ebenso wie für Videos, Podcasts und weitere, im E-Learning verwendete Medienformate.
Weiterführende Links, Veranstaltungen und Informationsbroschüren
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Das digitale Forum der LRS Selbsthilfegruppe (Öffnet in einem neuen Tab)
- IXNet Info-Veranstaltung „Vom Studium ins Arbeitsleben – Die Gestaltung von beruflichen Einmündungsprozessen von Akademikern mit Behinderungen“ (Öffnet in einem neuen Tab)