Änderungen zum Krankenkassen-Nachweis für die Einschreibung
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Eine gültige Krankenversicherung ist für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland verpflichtend. Unter anderem benötigen Sie den Versicherungsnachweis für die Einschreibung sowie für die erstmalige Beantragung Ihres Aufenthaltstitels und für die spätere Verlängerung dessen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenversicherung zur Beantragung des Visums
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen sind in den obigen Reitern erklärt - bitte lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch. Je nach Aufenthaltszweck und Alter gelten unterschiedliche Bedingungen.
Die Wahl der passenden Krankenversicherung - Ihr Status bestimmt Ihre Möglichkeiten
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr überschreiten, können Sie die gesetzliche Krankenversicherung weiterführen - müssen dann aber einen höheren Beitrag zahlen. Wenn Sie bereits zu Beginn Ihres Studiums das 30. Lebensjahr erreicht haben, müssen Sie sich privat versichern.
Um die passende Krankenversicherung zu finden, lesen Sie sich die nachfolgenden Reiter sowie die Tabelle in Form einer Checklist bitte aufmerksam durch.
EU/EWR-Staat-Studierende
Nicht-EU-Studierende
Checklist für EU/EWR-Studierende und Nicht-EU-Studierende
KV im Heimatland behalten
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Gesetzliche KV in Deutschland abschließen
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Private KV in Deutschland abschließen
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Ich bin EU-Studierende*r und gesetzlich (EHIC-Karte) oder privat in meinem Heimatland versichert. | x | ||
Ich bin Nicht-EU-Studierende*r und gesetzlich oder privat in meinem Heimatland versichert. | x | x | |
Ich bin 30 Jahre alt oder älter. | x |