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Studentische Krankenversicherung

Für eine Einschreibung an der Fachhochschule Dortmund muss im Regelfall ein Nachweis über Ihre Krankenversicherung vorliegen. Im Folgenden erfahren Sie, wie dieser Nachweis zu erbringen ist und welche Ausnahmen es gibt.

Informationen zur studentischen Krankenversicherung

Für eine Einschreibung an der Fachhochschule Dortmund muss im Regelfall ein Nachweis gemäß § 199a Abs. 2 SGB V über Ihren Versicherungsstatus vorgelegt werden. Ab dem Sommersemester 2022 muss dieser Nachweis im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) digital durch Ihre Krankenversicherung übermittelt werden.

Meldung des Versicherungsstatus

Falls Sie gesetzlich versichert sind, fordern Sie Ihre Krankenkasse bitte dazu auf, einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus gemäß § 199a Abs. 2 SGB V elektronisch an die Fachhochschule Dortmund zu übermitteln. 

Falls Sie privat versichert sind, fordern Sie bitte eine elektronische Meldung über die Befreiung von der Versicherungspflicht an die Fachhochschule Dortmund an. Zuständig hierfür ist die Krankenkasse welche die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgenommen hat. 

Ihre Krankenkasse benötigt für die elektronische Meldung die ITSG-Nummer (Absendernummer) der Fachhochschule Dortmund. Diese lautet: H0002701  

Ausnahmen

Studienanfänger*innen in dualen Studiengängen, Promovierende, Zweithörer*innen und Deutschkursteilnehmer*innen sind vom Studenten-Meldeverfahren ausgenommen und müssen zur Einschreibung keinen Nachweis über ihren Versicherungsstatus erbringen. 

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Krankenkasse.

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