Sie bewerben sich über uni-assist,
- wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben oder
- nicht an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben;
Hochschulzugangsberechtigungen sind zum Beispiel Matura, O- und A-(S-)Level, High School Diploma und Baccalauréat.
Informationen über die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse stehen Ihnen über die Zeugnis-Datenbank anabin.kmk.org (Öffnet in einem neuen Tab) der Kultusminister Konferenz Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zur Verfügung. - wenn Sie an einem Studienkolleg in Deutschland eine Feststellungsprüfung abgelegt haben. Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit Ihrem Heimatzeugnis und entspricht damit nicht einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob es für den von Ihnen gewünschten Studiengang Studienvoraussetzungen zu erfüllen gibt (Eignungsprüfung, Praktikum etc.); überprüfen können Sie dies unter diesem Link . Die Studienvoraussetzungen und auch das Deutsch-Sprachzertifikat müssen nicht bereits bei der Bewerbung vorliegen, sind aber für eine Einschreibung in den Studiengang (Annahme des Studienplatzes) zwingend notwendig.
Sie bewerben sich nicht über uni-assist,
sondern direkt über das Portal der Fachhochschule Dortmund,
- wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule im Ausland mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben,
- wenn Sie Bürger*in aus einem Land der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen sind,
- wenn Sie Bürger*in aus einem nicht EU-Land sind, aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung in der EU oder Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben haben,
- wenn Sie in Deutschland wohnen, selbst nicht einem EU- oder EWR-Staat angehören, aber Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau oder ein Elternteil die EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland arbeitet oder gearbeitet hat,
- wenn Sie schon Student*in an der Fachhochschule Dortmund sind und nur den Studiengang wechseln möchten (bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungszeiträume für EU- und nicht EU-Staatsangehörige an der FH Dortmund),
- wenn in den letzten 4 Jahren von uni-assist eine Bewerbung von Ihnen an die FH Dortmund weitergeleitet wurde,
- wenn Ihr Schulabschlusszeugnis Sie nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt.
In diesem Fall bewerben Sie sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen direkt beim Ökumenischen Studienkolleg, Bochum - www.studienkolleg-bochum.de (Öffnet in einem neuen Tab) , (T-Kurs) oder bei dem luso-brasilianischen Studienkolleg in Mettingen - www.studienkolleg-mettingen.de (Öffnet in einem neuen Tab) , (G-, M, T- und W-Kurs), - für ein höheres Semester in einem Bachelor- oder Masterstudiengang
Bewerbung für BA-Studiengänge online unter https://portal.fh-dortmund.de (Öffnet in einem neuen Tab) ,
Bewerbung für MA-Studiengänge in Papierform
die Bewerbungszeiten sind identisch: 15.02. - 15.03. für das Sommersemester und
15.08. - 15.09. für das Wintersemester.
Bitte beachten Sie, dass für die Einstufung in das zweite oder ein noch höheres Semester ausreichende Studienleistungen vorhanden sein müssen, - für Master-Studiengänge.
Wann müssen Sie sich bewerben?
Für das Sommersemester ab Anfang November bis zum 15. Januar, für das Wintersemester ab Anfang April bis zum 15. JUNI (!).
Ihre Online-Bewerbung muss bis zu einem der vorgenannten Daten (je nach Semester) komplett bei uni-assist eingegangen sein (Ausnahme: Ein nach dem 15. Januar oder 15. Juni ausgestelltes Feststellungsprüfungszeugnis; eine Online-Bewerbung bis zur Bewerbungsfrist ist notwendig, aber das Feststellungsprüfungszeugnis schicken Sie nach Erhalt direkt als PDF-Datei per E-Mail an das International Office der Fachhochschule Dortmund, und zwar an bewerbung-intofficefh-dortmundde . Sollten Sie das Zeugnis noch nachträglich bei uni-assist hochladen können, erledigen Sie dies ebenfalls so schnell wie möglich.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Bewerbung frühzeitig bei uni-assist zu erledigen, damit genügend Zeit für die Klärung eventueller Rückfragen und für die eventuelle Online-Nachreichung von Unterlagen bleibt. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie von uni-assist erst nach dem 15. Januar/15. Juni über fehlende Unterlagen informiert werden; eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist dann aber leider wegen unvollständiger Unterlagen und Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr möglich.
Bewerber*innen für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design sowie für den Bachelorstudiengang Architektur müssen am studiengangbezogenen Verfahren zur Feststellung der Eignung teilnehmen. Informationen sowie die Bewerbungsmöglichkeit zu den Eignungsverfahren des Fachbereichs Design sowie des Fachbereichs Architektur erhalten Sie unter den entsprechenden Verlinkungen (die Links funktionieren nur in der 1. Jahreshälfte ab ca. Ende Januar).
Bei Nachweis von 30 ECTS/Credits an einer staatlich anerkannten Hochschule und aus einem inhaltlich passenden Studium kann man auf Antrag von der Feststellung der Eignung befreit werden. Bitte wenden Sie sich per E-Mail mit Ihren Studienleistungen im PDF-Format an: international-officefh-dortmundde
Diese Regelung gilt nicht für den Bachelorstudiengang Film & Sound.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zweimal bewerben müssen; einmal für die Eignung am Fachbereich und ein zweites Mal zum Studium bei der Arbeits- und Servicestelle uni-assist.
Bewerber*innen, die vorab Deutsch lernen möchten, können sich nur für das Semester bewerben, in dem der gewünschte Studiengang angeboten wird – für technische Studiengänge z. B. nur zum Wintersemester. Im Sommersemester werden nur die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft und Soziale Arbeit angeboten.
Wie müssen Sie sich bewerben?
Sie bewerben sich sowohl für zulassungsfreie als auch für zulassungsbeschränkte Studiengänge ausschließlich online über die Arbeits- und Servicestelle uni-assist (Öffnet in einem neuen Tab) .
Amtlich beglaubigte Kopien oder die Originale müssen erst zum Zeitpunkt der Einschreibung direkt bei der Fachhochschule Dortmund eingereicht werden.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt Folgendes:
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Hochschulzulassung (Öffnet in einem neuen Tab) . Für die Bewerbung über uni-assist benötigen Sie die sogenannte BID (Bewerber-Identifikationsnummer) und BAN (Bewerber-Authentifizierungsnummer). Diese beiden Nummern erhalten Sie von Hochschulstart, indem Sie sich dort registrieren, nicht bewerben.
Sehr wichtig bei NC-Studiengängen: Wenn Ihre Bewerbungen von uni-assist an Hochschulstart übermittelt wurden, prüfen Sie bitte, ob die Hochschule, die Ihr Favorit ist, auch wirklich an erster Stelle steht (Priorisierung). Sobald von einer Hochschule bei Hochschulstart für Sie ein Zulassungsangebot abgegeben wird, werden die anderen Hochschulen automatisch entfernt und Sie können keine weiteren Zulassungsangebote mehr erhalten. Ihre Wunschhochschule muss also an erster Stelle stehen.
ACHTUNG: In jeder Bewerbungsphase gibt es einen Zeitraum in dem das Hochschulstart-Portal wegen Wartungsarbeiten geschlossen ist.
Nachfolgendes gilt sowohl für zulassungsfreie als auch zulassungsbeschränkte Studiengänge (wenn Sie sich ausschließlich an der Fachhochschule Dortmund und keiner weiteren Hochschule bewerben):
An der Fachhochschule Dortmund gibt es keine Haupt- und Nebenfächer; Sie können sich nur für Bachelorstudiengänge bewerben. Bei einer Bewerbung für mehrere Studiengänge an der Fachhochschule Dortmund müssen Sie keine Priorisierung vornehmen; für zulassungsfreie Studiengänge können Sie einfach die Einschreibung beantragen, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie nur eine Zulassung, wenn dies aufgrund Ihrer Hochschulzugangsberechtigungsnote möglich ist.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen hochgeladen werden?
- Hilfreich sind hier auf jeden Fall die speziellen Länderhinweise (Öffnet in einem neuen Tab) von uni-assist.
Auf keinen Fall darf das Sekundarschulabschlusszeugnis fehlen. Für den Hochschulzugang in Deutschland ist aus manchen Ländern zusätzlich eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder der Nachweis über ein erfolgreiches oder mehrere erfolgreiche Studienjahr*e erforderlich. Diese Unterlagen müssen in der Heimatsprache sowie auch in Englisch oder Deutsch übersetzt hochgeladen werden. Auch französischsprachige Dokumente müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Im Ausland angefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist; z. B. Auslandsvertretung (Botschaft). Deutsche Übersetzungen können nur anerkannt werden, wenn sie von vereidigten (oder beeidigten) Übersetzer*innen/Dolmetscher*innen in Deutschland erstellt wurden, - Bewerber*innen aus China, Indien und Vietnam müssen das APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) aus ihrem Heimatland hochladen,
- wenn vorhanden: einen aktuellen Deutschkurs-Teilnahmenachweis oder ein Deutsch-Sprachzeugnis,
- Reisepass (nur die Seite mit Ihren persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum etc.),
- Lebenslauf.
Unvollständige Bewerbungen können von uni-assist leider nicht an die FH Dortmund weitergeleitet werden. Es dürfen bei der Bewerbung fehlen:
- Ein aktueller Deutschkurs-Teilnahmenachweis oder ein anerkanntes Sprachprüfungszeugnis,
- ein eventuell vorausgesetzter Praktikumsnachweis,
- die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung (falls verlangt) sowie
- eventuell das Feststellungsprüfungszeugnis (siehe Punkt "Wann müssen Sie sich bewerben").
Diese Unterlagen müssen aber auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Einschreibung zum Studium an unserer Hochschule eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass es für die Eignungsprüfung auf den Internetseiten der Fachbereiche Architektur und Design nur bestimmte Terminangebote gibt. Sollten Sie diese Termine verpasst haben, überprüfen Sie bitte, ob eine Bewerbung bei uni-assist für ein Studium an der FH Dortmund aufgrund der zu erfüllenden Studienvoraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) noch Sinn macht.
Hinweise zu amtlichen Beglaubigungen
Amtlich beglaubigte Unterlagen sind erst bei der Einschreibung an der Fachhochschule Dortmund vorzulegen; für die Online-Bewerbung bei uni-assist können Sie einfache Kopien hochladen. Von den nachfolgend genannten Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:
- Stadtverwaltungen,
- Bürgerämtern,
- Rathäusern,
- Gerichten und Notaren,
- Pfarrämtern sowie von
- den Krankenkassen und Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA), wenn ein Siegel (besonderer runder Stempel) benutzt wird.
Bei Beglaubigungen aus dem Ausland gelten folgende Anerkennungen:
- von diplomatischen Vertretungen Deutschlands sowie
- von zu amtlichen Beglaubigungen befugte Behörden und Notare im jeweiligen Land.
Weitere Hinweise zu Beglaubigungen können Sie in diesem PDF (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von Banken, Sparkassen und Vereinen sowie Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Buchprüfer*innen.
Wie hoch sind die Bearbeitungskosten?
Die Höhe der Bearbeitungskosten richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Studiengänge:
75 € für den ersten Studienwunsch, 30 € für jeden weiteren Studienwunsch (unabhängig davon, für wie viele Hochschulen Sie sich bewerben). Auch Studiengänge, die sich nur durch ein Praxissemester unterscheiden, gelten als zwei Studiengänge.
Beispiel:
Sie bewerben sich für die BA-Studiengänge Informatik, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsinformatik mit Praxissemester. Es ist unerheblich, ob Sie sich an einer oder mehreren Hochschulen bewerben - hierfür muss ein Entgelt von 135 Euro bezahlt werden.
Wie können Sie die Bearbeitungskosten bezahlen?
Hinweise zur Bezahlung der Bearbeitungskosten finden Sie unter nachstehend genannter Webadresse: https://www.uni-assist.de/bewerben/kosten-zahlen/zahlungsoptionen (Öffnet in einem neuen Tab)
Allgemein können die Kosten wie folgt bezahlt werden:
- Durch eine Banküberweisung mit einem Formular Ihrer Bank/ Sparkasse - natürlich auch per Online-Banking. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne den Geldeingang bei uni-assist Ihre Bewerbung nicht übermitteln können. Erst wenn uni-assist die Kosten für die Bearbeitung erhalten hat, wird dies in Ihrem My-assist-Account als Guthaben angezeigt und Sie können Ihre Bewerbung einreichen. Dafür klicken Sie in Ihrem My assist Account auf die Auswahlliste (Box-Symbol) und dann auf „Zur Kasse gehen“.
Hier die Kontodaten:
Empfänger: uni-assist e. V.
Internationale Banknummer (IBAN): DE62 1002 0890 0019 0552 72
BIC/SWIFT-Code: HYVEDEMM488
Bei Zahlungen aus nicht EU-Staaten nach Deutschland verlangen Banken manchmal die Adresse der deutschen Empfängerbank:
Hypovereinsbank - Filiale Berlin-Charlottenburg, Leibnizstraße 100, D-10625 Berlin
Schreiben Sie bitte auf den Zahlungsbeleg:
Herkunftsland, Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ), Familienname, Vorname, das Semester, zu dem das Studium beginnen soll und die Bewerbungsnummer bei uni-assist (falls vorhanden).
Beispiel: Vietnam, 12.11.2002, Baatur Iwan, SoSe 2023, Bewerber-Nr. 1234567.
Überweisungen im SEPA-Raum sind grundsätzlich kostenfrei, bei anderen Überweisungen sind die Bankgebühren von Ihnen zusätzlich zu bezahlen.
- Durch eine Sofortüberweisung in Ihrem My-assist-Online-Account. Die Zahlung tätigen Sie mit Ihren Online-Banking-Daten und einer TAN. Aktuell können Sie die Sofortüberweisung mit einem Bank-Konto in diesen europäischen Ländern nutzen: Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien und UK.
- Durch Kreditkarte 3D Secure (VISA- oder Mastercard); die Zahlung mit 3D Secure bietet mehr Sicherheit bei Kreditkarten-Transaktionen. Sie müssen dazu bereits am 3D Secure Verfahren angemeldet sein. Manchmal kann es sein, dass Zahlungen mit Kreditkarten aus bestimmten Ländern von der Bank aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert werden. Auch Überweisungen können unter Umständen abgewiesen werden. Fragen zu 3D Secure und/oder zu internationalen Transaktionen richten Sie bitte an Ihre Bank.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungskosten müssen vollständig bei uni-assist eingehen. Überweisungsgebühren Ihrer Bank müssen Sie zusätzlich bezahlen. Am besten nutzen Sie das OUR-Verfahren (sender pays costs) bei der Überweisung, damit tragen Sie als Überweisende*r die gesamten Kosten.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Uni-assist informiert Sie über das Prüfungsergebnis Ihrer Bewerbungsunterlagen. Ist alles in Ordnung, können Sie bereits mit dem Schreiben von uni-assist Ihr Visum beantragen. Des Weiteren leitet uni-assist Ihre Bewerbung elektronisch an die FH Dortmund weiter. Über den Eingang Ihrer Bewerbung bei der FH Dortmund werden Sie vom International Office benachrichtigt. Eine Information über die Zulassung zum Studium erhalten Sie für NC-Studiengänge für das Sommersemester ab ca. Mitte Februar und für das Wintersemester ab der zweiten Woche im August von "hochschulstart.de"; für zulassungsfreie Studiengänge werden Sie von der FH Dortmund bereits ab Ende Juni informiert. Die Ablehnung wird ca. im März oder Oktober per E-Mail verschickt.
Wenn Sie die formalen Anforderungen z.B. durch fehlende Unterlagen nicht erfüllen (Ausnahme das Feststellungsprüfungszeugnis eines deutschen Studienkollegs) oder Fristen nicht einhalten, wird Ihre Bewerbung nicht an die FH Dortmund weitergeleitet. Sie müssen sich zum nächstmöglichen Termin erneut bewerben und die Bearbeitungskosten noch einmal bezahlen.
uni-assist speichert Ihre Daten für den Zeitraum von vier Jahren. Die Daten werden in dieser Zeit nur den von Ihnen gewählten Hochschulen zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten vernichtet.
Bewerbungsfrist verpasst?
Eventuell haben Sie die Möglichkeit, sich noch für einen Studienplatz in einem Bachelor- oder Master-Studiengang über
- www.fh-dortmund.de/freiestudienplaetze (Öffnet in einem neuen Tab) zu bewerben (wird die Seite nicht gefunden, gibt es zu diesem Zeitpunkt keine freien Studienplätze mehr) oder
- über das Losverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) für zulassungsbeschränkte Studiengänge (den Bewerbungszeitraum finden Sie unter dem vorgenannten Link); Voraussetzung hierfür ist, dass nach Abwicklung des regulären Bewerbungsverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Diese Bewerbungswege können Sie unter anderem nutzen, wenn
- Sie sich nicht fristgerecht bis zum 15. Januar/15. Juni für das erste Semester beworben haben,
- Sie nicht sicher sind, ob Ihre Studienleistungen für ein höheres Semester ausreichend sind oder
- Sie aufgrund Ihrer Hochschulzugangsberechtigungsnote im regulären Bewerbungsverfahren keinen Studienplatz angeboten bekommen haben.
Welche deutschen Sprachprüfungen werden anerkannt?
Eine Information hierüber finden Sie unter den Studienvoraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) .
Wann muss das Deutsch-Sprachzeugnis vorliegen?
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung (Februar/März zum Sommersemester bzw. August/September zum Wintersemester) muss das Deutsch-Sprachzeugnis zusammen mit den anderen für die Einschreibung notwendigen Unterlagen vorgelegt werden können.
Weitere Informationen
Kontakt
Adelina Kastrati
Sprechstunden:
Montag:
09:30 - 12:30 Uhr, Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung*
Mittwoch:
09:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr, Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung*
Donnerstag:
9:30 - 12:30 Uhr, offene Sprechstunde
* Ein Termin ist vorab, unter Angabe des Anliegens, telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Freitags arbeite ich nicht.