1. Grundsätzliches
Für den Zugang zu deutschen Hochschulen ist ein ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis notwendig (Hochschulzugangsberechtigung), das einer deutschen Hochschulreife entspricht. Ob Sie mit Ihren Zeugnisunterlagen direkten Hochschulzugang in Deutschland haben, überprüfen Sie bitte in der anabin Datenbank (Öffnet in einem neuen Tab) der Kultusministerkonferenz Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Bewerbende, deren Sekundarschulabschlusszeugnis nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums berechtigt, müssen für zwei Semester ein Studienkolleg besuchen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der für den Studienkollegbesuch gewählte Schwerpunktkurs (z. B. Technik, Wirtschaft, Soziales, Medizin oder Gestaltung) dem anschließend gewünschten Fachstudium entspricht. Der Studienkollegbesuch endet mit der erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung (Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland).
Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass man sowohl die sprachlichen als auch fachlichen Voraussetzungen erfüllt und für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule geeignet ist. Besonderheit: Manche Hochschulen verlangen trotzdem eine zusätzliche Sprachprüfung; dies trifft auf die Fachhochschule Dortmund nicht zu.
2. Nachweis eines Deutsch-Sprachzertifikats
Der Nachweis einer von uns anerkannten Sprachprüfung ist zum Zeitpunkt der Einschreibung einzureichen.
Von uns anerkannte Sprachprüfungen sind z. B.:
- DSH 2 oder 3 (abgelegt an einer Hochschule, nicht an einer privaten Sprachschule),
- telc C1 Hochschule,
- TestDaF mit der Mindestsumme 16 in allen vier Prüfungsteilen (die Niveaustufe 3 darf zweimal erzielt worden sein, wenn dies durch zweimaliges Erreichen der Niveaustufe 5 ausgeglichen werden kann).
- Nur bei Bewerbungen für die Studiengänge des Fachbereichs Design wird zusätzlich das Goethe Zertifikat C1 anerkannt.
Auf Antrag kann die Einschreibungsfrist wegen einer fehlenden Deutschprüfung bis Ende März oder September (je nach Semester) verlängert werden. Eine Einschreibung ohne Nachweis einer von uns anerkannten Sprachprüfung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse finden Sie unter diesem Link .
Besteht Unklarheit bezüglich der Anerkennung, wenden Sie sich bitte an: International-Officefh-dortmundde
3. Nachweis über berufliche Tätigkeiten/ Praktikum
Für folgende Bachelorstudiengänge ist zu Beginn des Studiums ein Praktikum vorgeschrieben:
- Soziale Arbeit (insgesamt 400 Stunden, 200 Stunden bei der Einschreibung), nicht älter als 10 Jahre (ausgehend vom beabsichtigten Studienbeginn),
- in allen Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Design (insgesamt 12 Wochen, 6 Wochen bei der Einschreibung; Ausnahme Film & Sound: 6 Monate, 3 Monate bei der Einschreibung)
Erforderlich wird die Bescheinigung über fachlich passende berufliche Arbeiten (einschlägiges Praktikum) in einem Unternehmen/ in einer Firma/ im Einzelhandel erst zum Zeitpunkt der Einschreibung (ca. Februar/März bzw. August/September, nicht schon bei der Bewerbung). Auf Antrag kann die Einschreibungsfrist wegen eines fehlenden Praktikumsnachweises bis Ende März bzw. Ende September verlängert werden. Es werden sowohl Praktika aus dem Ausland als auch aus Deutschland anerkannt.
Praktikumsplätze können grundsätzlich nicht vermittelt werden.
Eine Einschreibung ohne Nachweis der praktischen Tätigkeiten in einen der vorgenannten Studiengänge ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Studiengängen finden Sie auf der nachstehend verlinkten Website, die Ihnen einen Überblick über unser Bachelor-Studienangebot gibt.
4. Neuer Studiengang Serious Games & Digital Knowledge - Vorraussetzungen
Für Studienbewerber, die die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Gestaltung erbracht haben, gilt die praktische Tätigkeit (Praktikum) als nachgewiesen.
Studienbewerber, die die Qualifikation für das Studium auf andere Weise erworben haben, müssen eine einschlägige praktische Tätigkeit von 6 Wochen Dauer in einem dem Gestaltungssektor des Serious Games & Digital Knowledge nahen Bereich ableisten, z.B. in Berufsfeldern der digitalen Erziehung und Bildung, Game Design, sowie verwandten Feldern wie eSports und Virtual-/Augmented-Reality-Anwendungen, in Redaktionen, Verlagen und Bildungseinrichtungen.
Die einschlägige praktische Tätigkeit gilt durch eine abgeschlossene Ausbildung (künstlerisch-gestalterisch oder im IT-Bereich oder in der Games-Branche) oder durch ein im künstlerisch-gestalterischen oder im IT-Bereich oder in der Games-Branche absolviertes, halbjähriges einschlägiges oder ein einjähriges gelenktes Praktikum als erbracht.
Mindestens die Hälfte des Praktikums ist bei der Einschreibung nachzuweisen. Die fehlende Zeit des Praktikums sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Nachweis des gesamten Praktikums ist Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit.
Die Zulassung zum Feststellungsverfahren der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung setzt eine Anmeldung voraus. Diese Anmeldung muss online auf der Internetseite des Fachbereichs Design erfolgen. Die entsprechenden Termine und Fristen werden auf der Homepage des Fachbereichs kommuniziert.
Sprachliche Schwerpunkte
Der Bachelorstudiengang Serious Games & Digital Knowledge wird in mit den sprachlichen Schwerpunkten „überwiegend deutschsprachiger Schwerpunkt“ und „überwiegend englischsprachiger Schwerpunkt“ angeboten. Die Studienbewerberinnen oder der Studienbewerber muss sich bereits bei der Bewerbung für einen sprachlichen Schwerpunkt entscheiden und entsprechend dem gewünschten sprachlichen Schwerpunkt des Studiengangs folgende Sprachniveaus nachweisen:
a) überwiegend deutschsprachiger Schwerpunkt:
Der Nachweis für Studienbewerberinnen und Studienbewerber die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben erfolgt über die in § 4 der Ordnung über die Zulassung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der FH Dortmund geregelten Sprachprüfungen (C1).
b) überwiegend englischsprachiger Schwerpunkt:
Der Nachweis der Leistungen in Englisch wird von Amts wegen festgestellt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine der folgenden Qualifikationen nachweisen kann:
ba) Zeugnis mit FH-Zugangsberechtigung und einer Bewertung bzw. Benotung im Fach Englisch von mindestens „ausreichend“ (4,0) gemäß Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder
bb) Cambridge B2 First Certificate oder
bc) TOEFL ITP mit mindestens 543 Punkten oder 72 Punkten im TOEFL-iBT oder
bd) IELTS, Stufe Academic mit mindestens 5,5 Durchschnittspunkten oder
be) TOEIC, Listening & Reading mit mindestens 785 Punkten und Speaking & Writing mit mindestens 310 Punkten.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
5. Änderungen zum Wintersemester 2023/24
Ab dem Wintersemester 2023/24 ist für die nachstehend genannten Bachelorstudiengänge der Fachbereiche Maschinenbau und Wirtschaft kein Praktikumsnachweis mehr erforderlich:
- Fahrzeugentwicklung
- Maschinenbau
- Betriebswirtschaft
- Betriebswirtschaftliche Logistik
(ebenfalls neu: Dieser Studiengang ist zulassungsfrei ab WiSe 2023/24) - Finance, Accounting, Controlling and Taxes - FACT
- International Business
- International Business Management
6. Ergänzendes bzgl. eines Praktikums aus Deutschland für den BA Soziale Arbeit
Die Arbeiten müssen grundsätzlich unter Anleitung/Fachaufsicht von
- staatlich anerkannten Erzieher*innen
- staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*innen
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen/ Sozialpädagog*innen (Bachelor oder Diplom)
- Pädagog*innen (Diplom) oder
- staatlich anerkannten Kindheitspädagog*innen
erbracht werden. Für Praktika aus Deutschland nutzen Sie bitte unser Standardformular (Öffnet in einem neuen Tab) des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften, um es vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen; Sie finden es unter dem Abschnitt „Dokumente“.
Bitte beachten Sie, dass die praktischen Tätigkeiten nicht länger als 10 Jahre zurückliegen dürfen ausgehend vom beabsichtigten Studienbeginn.
7. Ergänzendes bzgl. eines Praktikums aus dem Ausland für den BA Soziale Arbeit
Für soziale Praktika aus dem Ausland gibt es kein Standardformular. Folgende Angaben muss eine Bescheinigung von dem praktikumsgebenden Arbeitgeber enthalten:
- Zeitraum (z. B. 01.06. - 31.07.2022),
- Umfang der Stunden,
- welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben bzw. in welchem Bereich/ welcher Abteilung Sie eingesetzt waren (die Tätigkeiten müssen einschlägig sozialarbeiterisch/sozialpädagogisch oder erzieherisch gewesen sein),
- wer Sie angeleitet hat (Angabe des Namens sowie der beruflichen Qualifikation wie z. B. Social Worker, Youth Worker oder landestypisch vergleichbare Berufsgruppen mit Sozialarbeiter*innen, Sozialpädaog*innen, Erzieher*innen usw.)
Die Tätigkeiten dürfen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, ausgehend vom beabsichtigten Studienbeginn.
Die Entscheidung über die Anerkennung des Praktikums trifft der Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften. Aus diesem Grund schicken Sie bitte Ihre Praktikumsbescheinigung in der Heimatsprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung eingescannt per E-Mail an praxisbuero-fb8fh-dortmundde. Über die Entscheidung werden Sie ebenfalls per E-Mail informiert. Im Falle einer endgültigen Einschreibung zum Studium legen Sie die E-Mail des Praxisbüros bitte den Einschreibunterlagen bei.
8. Nachweis einer Eignung für den BA Architektur
Bewerbende für den Bachelorstudiengang Architektur benötigen eine studiengangbezogene Eignungsfeststellung; das Eignungsverfahren findet ausschließlich in digitaler Form statt. Die Termine und Hinweise zum Eignungsverfahren finden Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) .
Bei Nachweis und Anerkennung von 30 ECTS/Credits an einer staatlich anerkannten deutschen oder ausländischen Hochschule und aus einem inhaltlich passenden Studiengang kann man von der Eignung befreit werden. Möchten Sie prüfen lassen, ob Sie befreit werden können, schicken Sie bitte Ihre Studienleistungen und eine eventuelle Abschlussurkunde (Heimatsprache und deutsche oder englische Übersetzung) in einer PDF-Datei per E-Mail an international-officefh-dortmundde.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zwei Mal online bewerben müssen:
- Für die Eignung am Fachbereich und
- für den Studiengang bei der Arbeits- und Servicestelle uni-assist (bis zum 15. Juni; weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
9. Nachweis einer Eignung für die BA des Fachbereichs Design
Bewerbende für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design müssen am studiengangbezogenen Eignungsverfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung teilnehmen. Hinweise zu diesem Verfahren sowie zur Mappen- und Studienfachberatung finden Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) .
Bei Nachweis und Anerkennung von 30 ECTS/Credits an einer staatlich anerkannten Hochschule und aus einem inhaltlich passenden Studium kann man für die Studiengänge Kommunikationsdesign sowie Fotografie von der Prüfung befreit werden (für den Studiengang Film & Sound ist dies nicht möglich). Möchten Sie prüfen lassen, ob Sie befreit werden können, schicken Sie bitte Ihre Studienleistungen und eine eventuelle Abschlussurkunde (Heimatsprache und deutsche oder englische Übersetzung) in einer PDF-Datei per E-Mail an international-officefh-dortmundde.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zwei Mal online bewerben müssen:
- Für die Eignung am Fachbereich (mit unterschiedlichen Bewerbungsfristen für die jeweiligen Design-Studiengänge) und
- für den Bachelor-Studiengang bei der Arbeits- und Servicestelle uni-assist (bis zum 15. Juni; weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
10. Voraussetzung für das Studium Informatik Dual
Eine weitere formale Voraussetzung für das Studium der Informatik Dual an der FH Dortmund stellt der Nachweis eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages dar. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung zur / zum Fachinformatiker*in der
- Anwendungsentwicklung,
- Digitalen Vernetzung oder
- Systemintegration oder
- zu einer vergleichbaren Ausbildung. Über die Einschlägigkeit von vergleichbaren Ausbildungen entscheidet eine vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Informatik gewählte Kommission. Dieser gehören zwei hauptamtlich Lehrende sowie ein*e akademische*r Mitarbeiter*in an.
Der Ausbildungsbetrieb muss mit der Fachhochschule Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) geschlossen haben.
11. Voraussetzung für das Studium Medizinische Informatik dual
Eine weitere formale Voraussetzung für das Studium der Medizinischen Informatik dual an der FH Dortmund stellt der Nachweis eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrags mit einem der Partnerunternehmen, mit dem die FH Dortmund einen Kooperationsvertrag geschlossen hat, dar. Dabei muss es sich um einen Ausbildungsvertrages zur /zum Fachinformatiker*in der Anwendungsentwicklung oder zu einer vergleichbaren Ausbildung handeln.
Alternativ stellt ein entsprechender Arbeitsvertrag mit einem Partnerunternehmen, sowie der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Fachinformatiker*in der Anwendungsentwicklung oder einer vergleichbaren abgeschlossenen Berufsausbildung eine formale Voraussetzung dar. Über die Einschlägigkeit von Ausbildungen zu der einer/eines Fachinformatiker*in der Anwendungsentwicklung entscheidet eine vom Fachbereichsrat des Fachbereichs
Informatik gewählte Kommission, der zwei hauptamtlich Lehrende sowie ein*e akademische*r Mitarbeiter*in angehören.
12. Voraussetzung für das Studium Soziale Arbeit Dual
Eine weitere formale Voraussetzung für das Studium der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration an der Fachhochschule Dortmund stellt der Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitsvertrags mit einem Anstellungsträger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit dar, mit dem die FH Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat. Es wird eine 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) verlangt.
Das heißt, Studienbewerber*innen müssen
- entweder bereits eine 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) bei einem Träger der Sozialen Arbeit haben oder
- einen Träger gefunden haben, der sie für die Zeit des Studiums mit einer 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) einstellt. Der Träger muss dann mit der FH Dortmund die Rahmenvereinbarung schließen.
Der Träger muss mit der FH Dortmund eine so genannte Rahmenvereinbarung vor der Bewerbung auf einen Studienplatz schließen, ohne die das Studium nicht aufgenommen werden kann. Diese Rahmenvereinbarung gilt immer nur in der aktuellen Fassung. Weiterhin ist vor Abschluss der Rahmenvereinbarung immer eine Trägerberatung und Prüfung der vorgesehenen Stelle(n) durch die Studiengangskoordination und -fachberatung notwendig.
Für jedes Jahr treffen die kooperierenden Träger und die FH Dortmund Kapazitäts- und Bedarfsabsprachen. Nur wenn dies fristgerecht erfolgt ist, können Praxisplätze für den dualen Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration bei den entsprechenden Trägern eingerichtet werden.
Um dies sicherzustellen, ist eine enge Absprache zwischen bereits kooperierenden sowie interessierten Trägern und der Fachhochschule notwendig. Studierende können u.a. nur dann in den Studiengang aufgenommen werden, wenn sich Träger und Fachhochschule vorher zur Anzahl der Studierenden pro Träger und Studienkohorte abgesprochen haben (vgl. § 1 der Rahmenvereinbarung). Das Verfahren der Bedarfs- und Kapazitätsabsprachen wird dabei transparent und verlässlich gestaltet, neben bereits kooperierenden Trägern aber auch Partizipationsmöglichkeiten für neue Träger bieten.
Wichtig: diese Kapazitätsabsprachen zwischen Trägern und Hochschule starten jeweils bereits am 01.11., die konkreten Verfahren und Fristen sind hier (Öffnet in einem neuen Tab) .
zu finden und zu beachten.
Während des gesamten Studiums ist ein Mindestgehalt von 1.050,- EUR vorgeschrieben (Arbeitnehmer*innenbrutto pro Monat). Erforderlich ist weiterhin die Anleitung durch eine*n Sozialpädagoge*in, Sozialarbeiter*in (Diplom oder Bachelor) oder eine*n Diplom oder Bachelor Pädagoge*in.
Bei der Suche nach einem Arbeitgeber helfen wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie dazu bitte frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiengangsfachberatung . (Öffnet in einem neuen Tab)
13. Voraussetzungen für das Studium der Versicherungswirtschaft Dual
Weitere formale Voraussetzungen für das Studium der Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund sind der Nachweis
eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages zur Kauffrau/zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
sowie eines Fördervertrags mit einem Unternehmen der Versicherungswirtschaft, mit dem die FH Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die Duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) geschlossen hat und
eines Ausbildungsvertrags mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. über die Komponenten der überbetrieblichen Ausbildung.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags zur Kauffrau/zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen mit einem kooperierenden Unternehmen werden zwei zusätzliche Verträge mit Ausbildungsunternehmen bzw. Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. geschlossen. Der Fördervertrag mit dem Ausbildungsunternehmen regelt u.a. die Freistellung des dual Studierenden für die Vorlesungen an der FH Dortmund sowie die Kostenübernahme für Bildungsmaßnahmen des BWV. Das BWV e.V. übernimmt in den ersten fünf Semestern die Aufgaben der Berufsschule und begleitet Studierende in den Semestern 6 und 7 mit der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Mit dem BWV. e.V. wird daher ein Vertrag abgeschlossen über Art und Umfang der überbetrieblichen Ausbildung.
Die beiden letztgenannten Verträge sind eine automatische Folge, wenn das Unternehmen die/den Auszubildende*n für das duale Studium vorsieht. Der zukünftige duale Studierende muss sich nicht gesondert darum bewerben.
Es ist empfehlenswert, sich ein Jahr vor Ausbildungsbeginn bei den aufgeführten Kooperationsunternehmen um einen Ausbildungsplatz bzw. für ein duales Studium zu bewerben.
14. Englischkenntnisse für die BA International Business
Für die Bachelor-Studiengänge International Business und International Business Management müssen Sie neben den erforderlichen Deutschkenntnissen auch Englischkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen. Diese Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch das:
- Abiturzeugnis,
- Studienleistungen im Fach Englisch oder
- eine Prüfung an einem Sprachinstitut.
Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse: international-officefh-dortmundde.
Aufgrund des/der obligatorischen Auslandssemester(s) ist eine Bewerbung für die International Business Bachelor-Studiengänge in der Regel nur für Bürger*innen der Europäischen Union ratsam (wegen möglicher Visumsprobleme für Nicht-EU-Bewerber*innen).
Adelina Kastrati
Sprechstunden:
Montag:
09:30 - 12:30 Uhr, Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung*
Mittwoch:
09:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr, Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung*
Donnerstag:
9:30 - 12:30 Uhr, offene Sprechstunde
* Ein Termin ist vorab, unter Angabe des Anliegens, telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Freitags arbeite ich nicht.