Ihre Studienplatzbewerbung
- Für zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge müssen Sie ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach Bewerbungsschluss.
- Für zulassungsfreie Studiengänge registrieren Sie sich im Studienplatzportal (Öffnet in einem neuen Tab) der Fachhochschule Dortmund, anschließend wird dort zeitnah ein Zulassungsbescheid hinterlegt wird. Bitte beachten Sie, dass bei den Studiengängen Design eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich ist. Auch der Bachelor Architektur führt eine Eignungsfeststellung (Öffnet in einem neuen Tab) durch.
So bewerben Sie sich:
Hinweise für Nicht-EU-Staatangehörige
Weitere Informationen zur Bewerbung
Losverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Soweit in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch Studienplätze unbesetzt sind, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.
Wer kann am Losverfahren teilnehmen?
So bewerben Sie sich für das Losverfahren
Wichtige Hinweise zum Losverfahren
Ihr Kontakt für Fragen zum Losverfahren
Restplatzvergabe bei zulassungsfreien Studiengängen
Eine Einschreibung ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bearbeitung durch das Studienbüro noch freie Studienplätze verfügbar und alle Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang erfüllt sind.
Bei Interesse können Sie sich in unserem Studienplatzportal (Öffnet in einem neuen Tab) für einen freien Studienplatz anmelden. Ist ein Studiengang nicht in der Auswahl zu finden, sind hierfür keine freien Plätze vorhanden.
Hinweis für Studieninteressierte ohne (Fach-)Abitur
Checkliste: Restplatzvergabe
Ihr Kontakt für Fragen zur Restplatzvergabe
Bewerbung Gast- und Zweithörerschaft
Zweithörerschaft
Gasthörerschaft
Ihr Kontakt für Fragen zur Zweithörerschaft
Bewerbung Zweitstudium
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen – seien es berufliche oder wissenschaftliche – ein zweites Studium anschließen möchte, kann nur im Rahmen einer Sonderquote von drei Prozent zugelassen werden.