Was ist Korruption?
Korruption (lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung
Wesentliches Element einer Präventionsstrategie der FH Dortmund ist die am 04.11.2013 verabschiedete Richtline zur Korruptionsprävention.
Veröffentlichungspflicht gemäß § 17 KorruptionsG
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Gemeinsame Innenrevision
Die gemeinsame Innenrevision der Hochschulen im Ruhrgebiet und in Westfalen unterstützt im Rahmen einer Kooperation die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.