Leihfristen für verschiedene Medien aus dem Bibliotheksbestand
Die Leihfristen werden nach § 9, Abs.1 der Bibliotheks- und Benutzungsordnung (Öffnet in einem neuen Tab) von der Bibliotheksleitung festgelegt.
Bücher und Datenträger
Zeitschriften
DVD-Filme
Fernleihen
Arbeitsapparate für Lehrende
Notebooks und andere technische Geräte
Schließfächer
Besondere Leihfristen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die Leihfristen für Bücher und Lehrbücher (LB) können auf Anfrage und ggf. gegen Nachweis für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf 6 Monate (180 Kalendertage) ausgedehnt werden.
Rückgabe-Erinnerung
Bitte achten Sie darauf, ausgeliehene Medien fristgerecht zurückzugeben. Beim Überschreiten der Leihfrist fallen bereits Gebühren an. Sie können sich jederzeit online einen Überblick über Ihr Konto (Öffnet in einem neuen Tab) samt allen Ausleihfristen verschaffen. Zu Beginn jeden Monats erhalten Sie außerdem eine Übersicht über Ihr Bibliothekskonto per Email.
Werden die von Ihnen entliehenen Medien von anderen Nutzer*innen vorgemerkt, bekommen Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über die endgültige Rückgabefrist.
Bei nicht vorgemerkten Medien werden Sie 14 Tage vor dem Ende der Ausleihfrist an den Ablauf der Frist per E-Mail erinnert.