Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs gegeben sind. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen.
Die Zugangsprüfung besteht aus schriftlichen und mündliche Prüfungsteilen.
Hinweis:
Für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften wird eine eigenständige Zugangsprüfung durchgeführt (siehe b.). Für die übrigen Studiengänge wird die zentrale Zugangsprüfung angeboten (siehe a.). Hier finden Sie auch die Musterprüfungen und Übungen zum Hörverstehen.
a. Informationen zur zentralen Zugangsprüfung (inkl. Musterprüfungen)
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Das Englischmodul kann alternativ durch den Nachweis von Sprachtests (z. B. TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.
Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche, studienfachbezogene Prüfung zu absolvieren.
Absolvent*innen der Zugangsprüfung können sich mit der erreichten Durchschnittsnote online im normalen Vergabeverfahren für einen bestimmten Studiengang bewerben.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung
- abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht
- der Nachweis von mindestens drei Jahren beruflicher Tätigkeit (auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf). Gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege einer/eines Familienangehörigen. Eine Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche). Für Stipendiaten des Aufstiegsprogramms des Bundes ist der Nachweis einer o. g. Tätigkeit von zwei Jahren ausreichend.
Bewerbungsfristen für die Zugangsprüfung (Ausschlussfristen)
Musterprüfungen
Hier finden Sie zwei unterschiedliche Musterprüfungen für Ihre persönliche Wissenskontrolle und zur besseren Vorstellung über die Anforderungen einer Zugangsprüfung.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Dateien zum Hörverstehen für die Teilprüfung Englisch.
b. Weitere Informationen zur Zugangsprüfung im Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften
Die Zugangsprüfung für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil der Prüfung werden allgemeine und fachbezogene Inhalte geprüft. Die Prüfung dient der Feststellung, ob die/der Bewerber*in die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Dortmund erfüllt.
Die Prüfung bezieht sich unter anderem auf die Fähigkeit zu schlussfolgerndem Denken, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, berufsbezogene Sozialkompetenzen und auf die individuelle Belastbarkeit mit Blick auf das angestrebte Praxisfeld. Darüber hinaus sollen Aufgaben zum wissenschaftlichen Textverständnis und offene Fragen bezogen auf das Verständnis für Methoden, Handlungsfelder und Trägerstrukturen in der Sozialen Arbeit schriftlich bearbeitet werden. Die schriftliche Zugangsprüfung findet in Gruppen und unter Aufsicht statt.
Es werden darüber hinaus allgemeine Kenntnisse unter anderem in sprachlicher Hinsicht (Deutsch und Englisch), mathematisches Grundverständnis, politik- und gesellschaftswissenschaftliches Grundverständnis sowie das Verständnis für fachbezogene Zusammenhänge in dem Maße in die Prüfung einbezogen, in dem sie für ein Studium der Sozialen Arbeit erforderlich sind.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden zusammenfassend auf einem Ergebnisbogen dargestellt und stellen neben Lebenslauf und dem Motivationsschreiben einen Ausgangspunkt für den mündlichen Teil der Prüfung dar.
Absolventen/innen der Zugangsprüfung können sich mit der erreichten Durchschnittsnote online im normalen Vergabeverfahren für einen bestimmten Studiengang bewerben.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung
- abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht
- der Nachweis von mindestens drei Jahren beruflicher Tätigkeit (auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf). Gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege einer/eines Familienangehörigen. Eine Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche). Für Stipendiaten des Aufstiegsprogramms des Bundes ist der Nachweis einer o.g. Tätigkeit von zwei Jahren ausreichend.
Bewerbungsfristen für die Zugangsprüfung (Ausschlussfristen)