Woher bekomme ich eine Beglaubigung?
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B. Behörden (Bürgerämter, Kreis- und Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen), öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen, Notare.
Schulen und Universitäten, die Zeugnisse ausgestellt haben, dürfen diese auch beglaubigen.
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.
Wie sieht eine korrekte amtliche Beglaubigung aus?
Die amtliche Beglaubigung muss, wie das unten abgebildete Muster zeigt, mindestens enthalten:
- Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt(Beglaubigungsvermerk),
- die Unterschrift des Beglaubigenden und
- den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint (siehe Darstellung im linken oberen Teil des Musters).
Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, wird der Beleg nicht anerkannt.