Wer studiert, braucht Geld – nicht nur für Lehrmaterialen und Bücher oder eine gewisse technische Ausrüstung wie z.B. PC und Drucker, sondern auch für die Studienbeiträge, den Lebensunterhalt, die Wohnung usw.
Für die Finanzierung eines Studiums muss immer eine individuelle Lösung gefunden werden. In den meisten Fällen ist dies eine Mischung aus der finanziellen Unterstützung durch die Eltern, durch den Bezug von BAföG-Leistungen und/oder einem eigenen Einkommen durch Nebenjobs.
Alle Angaben sind nach bestem recherchiertem Wissen, aber ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Staatliche Leistungen
Unterstützung von den Eltern/Kindergeld und Steuerfreibeträge
Die Studienfinanzierung in der Bundesrepublik ist zu einem großen Teil elternabhängig gestaltet. Wenn das elterliche Einkommen eine bestimmte Einkommenshöhe übersteigt, müssen sie ihre studierenden ledigen Kinder unterstützen. Sie sind dann gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren, also Unterhalt zu zahlen.
Wie viel Studierende bekommen, hängt von der Großzügigkeit und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Orientierung bietet die "Düsseldorfer Tabelle" – eine Richtlinie der Familiengerichte zur Bemessung des Unterhalts, die in Streitfällen zurate gezogen wird.
Im Gegenzug erhalten die Eltern weiterhin vom Staat Kindergeld und Steuerfreibeträge. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres zahlt der Staat den Eltern Kindergeld, wenn das ledige Kind studiert. Somit wird die finanzielle Belastung von Familien mit Kindern gemildert. Verdient jedoch das Kind neben dem Studium etwas hinzu, muss auf die Höhe der Einkünfte geachtet werden, damit der Kindergeldanspruch nicht wegfällt. Die Familienkasse rechnet auch den 50-prozentigen Zuschussanteil der BAföG-Förderung mit.
Für Fragen zum Kindergeld wenden Sie sich an ihre Kindergeldkasse, bei Fragen zu Steuerbeiträgen an ihr Finanzamt.
Wohngeld/Sozialhilfe
Für weitere Informationen, ob ggf. in bestimmten Härtefällen auch Wohngeld oder ALGII für Studierende gezahlt werden kann, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen.
Darlehen
DAKA-Darlehen
Wenn andere Förderungswege nicht oder nicht mehr bereitstehen – z.B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer –, kann ggf. das DAKA-Darlehen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten von Studierenden in Anspruch genommen werden. Es muss allerdings ein Bürge gestellt werden. Bei ordnungsgemäßer Tilgung ist das Darlehen zinslos.
Darlehen Albertus-Magnus-Verein
Der Albertus-Magnus-Verein Paderborn fördert katholische Studierende im Erzbistum Paderborn (zu dem auch Dortmund gehört). Hierbei vergibt der Verein zinslose Darlehen für das Studium. Die Förderung beantragt der/die Bewerber*in selbst.
Darlehen Hildegardis-Verein
Im Rahmen einer individuellen monetären Förderung vergibt der Hildegardis-Verein, der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland, zinslose Darlehen. Die Darlehen werden an christliche Studentinnen in besonderen Situation (Stundentinnnen mit Kind, Studentinnen aus dem Ausland oder Studentinnen kurz vor dem Abschluss) vergeben. Mit dem Else-Mayer-Darlehen gibt es zudem ein Angebot für Studentinnen, die in keine dieser speziellen Kategorien fallen.
Bildungsfonds
Bildungsfonds sind eine Art der Studienfinanzierung, die sich anhand der Rückzahlungsmodalitäten von anderen Finanzierungsarten wie BAföG und Studienkrediten unterscheiden. Eine Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig und erst nach erfolgreichem Berufseinstieg.
Innerhalb einer individuell festgelegten Zeitspanne wird ein vorab geregelter prozentualer Anteil des Bruttogehalts als Rückzahlung an den Bildungsfonds geleistet. Bildungsfonds bieten daher ein deutlich geringeres Risiko der Überschuldung und sind durch eine Maximalgrenze in der Rückzahlung begrenzt. Im Fall von andauernder Arbeitslosigkeit muss oft keine Rückzahlung geleistet werden.
Bildungsfonds bieten oft noch Zusatzservices wie Soft-Skill-Entwicklung, Firmenkontakte, oder andere berufsvorbereitende Kurse an.
Nachdem sie in den 1990er Jahren in Amerika entwickelt wurden, kam das Prinzip des Bildungsfonds ab den 2000er Jahren auch nach Deutschland. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Ausprägungsformen. Auf der anderen Seite gibt es hochschuleigene (z.B. TU München; die FH Dortmund hat keinen!), auf der anderen Seite gewerbliche, bundesweite Anbieter wie die Deutsche Bildung, der Bildungsfonds der Career Concept AG oder der Festo-Bildungsfonds, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.
Bildungsfonds sind keine Banken, sondern Unternehmen, die sich auf Studienförderung spezialisiert haben. Das Geld für die Studienfinanzierung stellen diese Unternehmen aus ihren Studienfonds bereit, an dem sich meist Investoren beteiligen.
Die Bildungsfonds sind die Schnittstelle zwischen den Studienfonds und den Studenten. Sie wählen die Studenten aus, betreuen die finanzielle Abwicklung und organisieren die Rückzahlungen an den Studienfonds, um somit wieder neuen Studentengenerationen ein elternunabhängig finanziertes Studium zu ermöglichen.
Studienkredite
Studienkredite sind zum einen in staatliche und privatwirtschaftliche Angebote zu unterscheiden, zum anderen nach dem Förderungsumfang – in Studienbeitragsdarlehen für Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen und in Studienkredite für Lebenshaltungskosten.
Die verschiedenen Angebote funktionieren grundsätzlich nach den Prinzipien eines Darlehens. Man schließt einen Kreditvertrag ab, erhält anschließend die vereinbarten monatlichen Auszahlungen und zahlt später mit Zins und Tilgung über einen bestimmten Zeitraum zurück. Meistens zahlt man daher mehr zurück, als man nominal erhalten hat. Auf Sicherheiten wird zwar anders als bei klassischen Kreditgeschäften verzichtet, dafür ist aber teilweise schon in der Auszahlungsphase und damit während des Studiums die Zahlung von Zinsen fällig.
Studienkredit-Optionen:
BMBF-Bildungskredit
Zielgruppe für den BMBF-Bildungskredit sind Schüler*innen und Studierende in fortgeschrittener Ausbildungsphase. Das Kreditprogramm ist eine Ergänzung zur Förderung nach dem BAföG und kann unabhängig davon beantragt werden.
Bei einer maximalen Kreditsumme von 1.000 bis 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt können Auszubildende künftig bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200, oder 300 Euro frei wählen. Zudem können sie – unter Beachtung der maximalen Darlehenssumme von 7.200 Euro – stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen beantragen.
Die Kreditnehmer*innen können den Bildungskredit jederzeit kostenfrei zum Ende eines Monats kündigen. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.
Wichtig für Studierende:
- Die Kredite werden entsprechend der Zielrichtung des Programms weiterhin nur an Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen, in denen keine Vorprüfung vorgesehen ist, jedoch schon dann angenommen, wenn die Ausbildungsstätte erklärt, dass die/der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat (= 60 ECTS).
- Förderung auch von Zweit- oder Folgestudiengängen und ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland.
- keine Leistungsnachweise nach Bewilligung erforderlich.
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro.
- außerordentliche Rückzahlung jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich.
Daneben werden verschiedene weitere Punkte klargestellt, die zum Teil bereits im Erlassweg geregelt worden sind. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Die Kreditnehmer*innen können den Bildungskredit jederzeit zum Ende eines Monats kündigen.
- Die Stundung der Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlung erfordert keinen Antrag.
- Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.
- Bildungskredit wird höchstens bis zum 36. Geburtstag gewährt.
- nicht mehr als 12 Hochschulsemester dotierbar.
- (ab dem 12. Hochschulsemester muss man die Anmeldung zur Thesis nachweisen)
Kfw-Studienkredit
Der kfw-Studienkredit kann Ihre Lebenshaltungskosten finanzieren, wenn Sie
- ein grundständiges Erststudium,
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium),
- ein Zusatz-, Ergänzungsoder Aufbaustudium (postgraduales Studium),
- einen Master (postgraduales Studium) oder
- eine Promotion
absolvieren – unabhängig vom gewählten Studienfach.
Auslandssemester können nur gefördert werden, wenn die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
Die Förderung durch den kfw-Studienkredit kommt in Frage für Studierende im Alter von
- 18 bis 44 Jahren, die
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren.
Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft mit inländischer Meldeadresse oder
- Familienangehöriger (Kind oder Ehepartner) eines deutschen Staatsbürgers sein, sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sein (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
- EU-Staatsbürgerschaft mit rechtmäßigem, ständigem Aufenthalt in Deutschland seit mindestens drei Jahren und Sie sind hier gemeldet oder
- Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers sein, sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sein (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
- Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Die Finanzierung erfolgt ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen. Flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro sind möglich, sowie flexible und moderate Tilgungen.
Die Darlehenslaufzeit des kfw-Studienkredits untergliedert sich in 3 Phasen (Auszahlungs-‚ Karenz- und Tilgungsphase):
Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst-/ Zweitstudiums ist vom Finanzierungsbeginn und Ihrem Alter zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn abhängig. Wenn Sie höchstens:
- 24 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
- 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
- 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.
Bei Beantragung der Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion erhalten Studierende, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, eine Zusage über bis zu 6 Semester.
Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit, in der Sie, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben, lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zahlen. Auf Ihren Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden. In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie ihr Darlehen in monatlichen Raten (Annuitäten bestehend aus Zins und Tilgung) innerhalb von maximal 25 Jahren bzw. bis zum 67. Lebensjahr zurück. Dabei gilt eine Mindestrate von 20 Euro.
Notfallhilfen
Sonderförderungsmittel des Studierendenwerks
Das Studentenwerk Dortmund gewährt Studierenden, die in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind, unter anderem folgende Sonderförderungsmittel:
- Kostenloses Mensaessen (sog. Freitische)
- Zuschüsse für Mietrückstände und Mietnebenkosten
- Beitragsrückstände in der Krankenversicherung
- Unterstützung bei der Zahlung des Semesterbeitrags (Rückmeldung, keine Erstimmatrikulation)
- Ausgleich ungedeckter Krankheitskosten
- Zuschuss zur Finanzierung einer Säuglings- und Kleinkindausstattung
Rückerstattung des Semesterbeitrags
Für eine Rückerstattung des Semesterbeitrags bei Exmatrikulation steht Ihnen das Studienbüro zur Verfügung.
In Härtefällen bietet der AStA eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags an.
Darlehen in Notfällen
Der AStA bietet in Notfällen unter Umständen ein kleines zinsloses Darlehen an.
Ausländische Studierende erhalten Informationen über finanzielle Nothilfen beim International Office.
Informationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben neben den üblichen Fragen zur Studienfinanzierung sehr häufig noch zusätzliche Finanzierungsfragen zu klären. Auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks finden Sie dazu weitere Informationen.
Verbraucher- und Budgetberatung
Ratgeber der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Ratgeber herausgegeben: "Clever studieren- mit der richtigen Finanzierung". Informationen zur Broschüre gibt u.a. die Verbraucherzentrale in Lünen unter der Telefonnummer 02306/18975.
Budgetberatung
Die Studierenden der Fachhochschule Dortmund können eine Budgetberatung in Anspruch nehmen. Diese Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt die Studierenden unter anderem bei der Existenzsicherung, bei dem Schuldnerschutz, bei der Regulierung und Entschuldung. Außerdem wird eine Verbraucherinsolvenzberatung oder auch eine Haushaltsberatung durchgeführt.
Kontakt für Studienfinanzierungs-Fragen außer BAföG und außer Ausland / Internationale
Katja Hensel, M.A.
- 0231 91129768
Terminvereinbarung Allgemeine Studienberatung per E-Mail an: studienberatung@fh-dortmund.de
Terminvereinbarung Stipendien per E-Mail an: stipendienberatung@fh-dortmund.de