Die Entscheidung zur Promotion
Jede Promotion ist eine Reise. Über mehrere Jahre vertiefen sich Promovierende in ein spezialisiertes Fachthema. Der Weg zum Ziel ist fast immer etwas steinig – doch am Ende steht die Promotion! Und das gute Gefühl, neues Wissen geschaffen zu haben.
Welche Möglichkeiten der Promotion werden angeboten?
Die Promotion ist die Verleihung des Doktortitels, also des höchsten akademischen Grades. Entgegen des üblichen Sprachgebrauchs promoviert man nicht, sondern wird promoviert.
Da Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen kein Promotionsrecht besitzen, ist eine Promotion mit der Fachhochschule Dortmund im Rahmen der folgenden Promotionsmöglichkeiten umsetzbar:
Kooperative Promotion
Eine Möglichkeit der Promotion mit der Fachhochschule Dortmund besteht durch die Kooperation mit einer Universität. Es wird also eine Betreuungsperson (i.d.R. der/die Erstbetreuer*in) an der Universität gewählt und eine zweite Betreuungsperson an der Fachhochschule. Das Prüfungsverfahren und die Modalitäten werden von der Universität festgelegt. Der Doktortitel im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Promotion wird durch die Universität vergeben.
Durch eine kooperative Promotion können Promovierenden alle Vorteile aus einer Verbindung zweier unterschiedlicher Hochschultypen nutzen, indem sie die verschiedenen Herangehensweisen und Perspektiven als Input für die eigene theorie- und anwendungsbezogene Forschung verwenden können. Für Masterabsolvent*innen der Fachhochschule Dortmund ergeben sich Perspektiven der Arbeit und Forschung innerhalb einer bekannten Umgebung. Zudem kann durch die kooperierende Universität auf zusätzlich neue Möglichkeiten zugegriffen werden. Sowohl die Promovierenden als auch die Betreuungspersonen untereinander können von den unterschiedlichen disziplinären Hintergründen sowie Netzwerken durch eine kooperative Promotion profitieren.
Die Kooperation kann und sollte schriftlich verankert sein. Die stärkste Form ist ein offizieller Kooperationsvertrag PDF-Datei 58,53 kB zwischen der Universität, der Fachhochschule und der/dem Promovierenden. Die Alternative hierzu ist eine Betreuungsvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) .
Promotion am Promotionskolleg NRW
Eine weitere Möglichkeit für Promotionsinteressierte zur Erlangung des Doktortitels mit der Fachhochschule Dortmund ergibt sich durch die Promotion am Promotionskolleg NRW (Öffnet in einem neuen Tab) . Im Jahr 2022 wurde dem Promotionskolleg NRW für zunächst sieben Jahre das Promotionsrecht verliehen. Am Promotionskolleg NRW werden qualifizierte Absolvent*innen innerhalb strukturierter Promotionsprogramme in einem zeitlichen Rahmen von drei bis vier Jahren qualitätsgesichert und nach eigenem Promotionsrecht auf den Doktortitel vorbereitet. Die Voraussetzung für die Betreuung durch eine*n Professor*in der Fachhochschule Dortmund ist eine professorale Mitgliedschaft am Promotionskolleg NRW.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)
Wo finden Sie Beratung?
Vor der Entscheidung zur Promotion sollten Sie sich gut informieren und beraten lassen. Warum? Erstens, weil Sie sich für einen Weg entscheiden, der lang (im Schnitt 4 bis 5 Jahre) und steinig ist. Zweitens, weil der Einstieg nicht ganz einfach zu meistern ist.
An der Fachhochschule Dortmund bieten wir Ihnen Unterstützung. Viermal im Jahr erhalten Sie bei „Der Weg zur Promotion“ einen Überblick zum Thema und einen Einblick ins Promovierendenleben. Einmal jährlich findet eine Informationsveranstaltung zur Promotionsförderung der Hochschule statt. Und bei den monatlichen „Beratungsnachmittagen“ bieten wir eine individuelle Sprechstunde. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Beratung brauchen rund um Ihre Entscheidung zur Promotion, Finanzierungswege oder die Suche nach Betreuungspersonen.
Es empfiehlt sich auch die Lektüre von Ratgebern zur Promotion, einen guten Einstieg bietet hier etwa die Broschüre „Promotion – bewusst entscheiden und gut starten (Öffnet in einem neuen Tab) “ des Qualitätszirkels Promotion.
Ist eine Promotion auch nebenberuflich möglich?
Ja, eine Promotion ist auch nebenberuflich möglich. Sie haben dann sogar einen großen Vorteil beim Einstieg: weil eine Finanzierung für Ihren Lebensunterhalt gesichert ist. Ratsam ist es jedoch im Vorfeld gut darüber nachzudenken, ob genügend Zeit für das Promotionsprojekt zur Verfügung steht. Je nachdem, wie sich dies gestaltet, können sowohl die Promotionsdauer als auch der Promotionserfolg beeinflusst werden.
Es kann zudem sinnvoll sein, sich mit der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber über den Wunsch zur Promotion auszutauschen. Es ist sicher von Vorteil, wenn der Weg unterstützt wird – etwa durch zeitliche Freistellungen bei wichtigen Konferenzen oder in der Abschlussphase der Promotion. Oft wird auch die Arbeitszeit zeitlich befristet reduziert.
Im Fall der „Industriepromotion“ werden oft ergänzende Verträge notwendig. Sollten Sie in Ihrem Projekt mit Daten Ihres Unternehmens arbeiten oder auch in der Arbeitszeit Ihre Promotion verfolgen, erlangt das Unternehmen Rechte am generierten Wissen. Besonders kritisch ist dies etwa in Hinblick auf die Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation.
Promovieren mit Kind – geht das?
Ja, eine Promotion mit Kind ist möglich – gut 17 % aller Doktorand*innen sind bzw. werden im Verlauf der Promotion Eltern. Die Doppelbelastung ist gerade in Belastungspeaks, wie etwa der Abschlussphase, eine Herausforderung. Aber es gibt in der Promotionszeit auch viele Flexibilitäten, welche einer Vereinbarkeit zuträglich sind.
Wenn Sie vor der Entscheidung zu einer Promotion stehen, kommen Sie gerne auch mit Fragen der Vereinbarkeit auf das Team des Kollegs zu. Gerne informieren wir Sie z.b. über Vorteile der Befristung nach WissZeitVG für promovierende Eltern und Angebote zur Unterstützung an den Hochschulen.
Regelmäßig bietet das Promotionskolleg etwa Veranstaltungen für promovierende Eltern an. Und durch Mittel der Gleichstellung konnten Förderungen eingerichtet, sowie auch eine wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden, welche promovierende Mütter durch assistierende Aufgaben im Rahmen von deren Promotionen entlastet.
Der Weg in die Promotion
Wer promovieren möchte, braucht insbesondere vier Dinge: Eine Doktormutter oder einen Doktorvater, ein Forschungsthema, eine Finanzierung und genügend Zeit zu forschen. Der Einstieg ist dabei nicht immer leicht – wir unterstützen Sie gerne.
Wie finden Sie eine Betreuer*in?
Auf dem Weg in die Promotion steht die Wahl einer Betreuungsperson an erster Stelle. Promovierende an der Fachhochschule Dortmund kennen diese zumeist aus ihrer Studienzeit, oftmals durch die Arbeit im Rahmen von Hilfskraft- oder Tutor*innenstellen oder durch die Betreuung von Abschlussarbeiten. Besteht das Interesse der Etablierung eines Betreuungsverhältnisses mit der Fachhochschule Dortmund, können für das Promotionsprojekt geeignete Betreuungspersonen initiativ angefragt werden.
Wie finde ich eine Betreuungsperson im Rahmen einer kooperativen Promotion?
Entscheiden sich Promovierenden an der Fachhochschule Dortmund für eine kooperative Promotion, können geeignete Professor*innen an Universitäten durch persönliche Netzwerke der Promovierenden oder der betreuenden Professor*innen der Fachhochschule gefunden werden. Darüber hinaus können Kontakte aber auch durch die Motivation und die fachliche Expertise der Promovierenden sowie durch die spezifische Ausgestaltung des Promotionsprojekts hergestellt werden. In der Regel ist die Möglichkeit einer kooperativen Promotion bereits grundlegend in den Promotionsordnungen von Universitäten festgeschrieben.
In einigen Fällen, etwa bei der Bewerbung auf ausgeschriebene Promotionsstellen (z. B. an Graduiertenkollegs), besteht die Möglichkeit der Etablierung eines Betreuungsverhältnisses im Rahmen der Stellenvergabe.
Die Art der schriftlichen Verankerung einer kooperativen Promotion kann unterschiedlich geregelt sein. In der Regel wird ein Kooperationsvertrag PDF-Datei 58,53 kB aufgesetzt, der von den Hochschulleitungen, den betreuenden Professor*innen und der promovierenden Person unterzeichnet wird. In einigen Fällen können Kooperationsverträge PDF-Datei 53,68 kB in ihrer Form abweichen, z. B. wenn Rahmenverträge vorliegen.
Eine unverbindlichere schriftliche Verankerung stellt die Betreuungsvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) dar, diese ist jedoch nicht mit einem Kooperationsvertrag gleichzusetzen. Die Betreuungsvereinbarung wird auf Betreuungsebene aufgesetzt sowie unterzeichnet und beinhaltet die kooperative Promotion.
Wie finde ich eine Betreuungsperson über das Promotionskolleg NRW?
Fällt die Wahl der Promovierenden auf eine Promotion am Promotionskolleg NRW (Öffnet in einem neuen Tab) , wird ein Betreuungsverhältnis mit Professor*innen an der Fachhochschule Dortmund, welche professorale Mitglieder einer der Abteilungen des Promotionskollegs NRW sind, etabliert. Die angehenden Promovierenden verfassen zusammen mit der Betreuungsperson eine Betreuungszusage nach Vorlage der zuständigen Abteilung des Promotionskollegs NRW. Im Rahmen der Promotion am Promotionskolleg NRW werden die Promovierenden der Fachhochschule Dortmund zusammen mit Promovierenden anderer Hochschulen anhand ihres Forschungsschwerpunktes einzelnen Promotionsprogrammen zugeordnet.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Typischerweise wird zwischen drei Finanzierungsarten unterschieden: 1. können Promovierende an einer Hochschule angestellt sein, 2. bieten zum Beispiel die 13 BMBF-geförderten Begabtenwerke Stipendien und 3. ist auch eine nebenberufliche Promotion möglich. Welcher Weg individuell der geeignetste ist, gilt es im Vorfeld abzuwägen.
Eine Stelle an der Hochschule bietet eine gute soziale Absicherung, die Einbindung an der Hochschule und Erfahrungen in Bereichen, die für eine Zukunft in Forschung und Lehre zielführend sein können. Dafür kann die Zeit zur Promotion stark eingeschränkt sein und es kann zu Konflikten zwischen weisungsgebundener Arbeit und eigenständiger Forschung kommen.
Stipendien dagegen sind kein Einkommen und führen auch zu keiner Sozialversicherungspflicht. Promovierende mit Stipendium müssen sich selbst krankenversichern. Eine parallele Berufstätigkeit ist i.d.R. nur stark eingeschränkt möglich. Dafür bieten Stipendien eine maximale Freiheit zu forschen und viel persönliche Flexibilität. Zudem profitieren Promovierende von einer ideellen Förderung und starken Netzwerken.
Nebenberuflich zu promovieren kann eine besondere Herausforderung sein. Gleichzeitig sichert die parallele Beschäftigung die Verankerung in der Arbeitswelt und es können z.B. auch parallel zur Promotion, die für Berufungen an Fachhochschulen notwendigen Praxisjahre gesammelt werden.
Eine besondere Form der Finanzierung an der Fachhochschule Dortmund bieten die Promotionsstellen des Kollegs. Auf einer halben Mitarbeiterstelle für 2 Jahre + 2 Jahre Verlängerung können sich Promovierende ganz ihrem Promotionsprojekt widmen.
Was ist ein Exposé?
Exposés dienen der Planung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Auch im Rahmen von Promotionsprojekten ist es üblich, im Vorfeld ein Exposé anzufertigen, um das Forschungsvorhaben zu strukturieren, potentielle Betreuer*innen der Promotion von dem Projekt zu überzeugen oder eine Finanzierung zu sichern.
Es gibt keine einheitliche Regelung bezüglich des Aufbaus, des Umfangs (meist 5 - 15 Seiten exklusive Literaturverzeichnis) oder des Layouts eines Exposés. Jedoch lassen sich typische Elemente ausmachen, die in einem Exposé enthalten sein sollten:
1. Problemstellung
2. Stand der Forschung
3. Zielsetzung/Forschungsfrage/Forschungslücke
4. Methodisches Vorgehen
5. (Vorläufige Gliederung)
6. Zeit- und Arbeitsplan
7. Verwendete Literatur
Sollten Sie ein Exposé anfertigen, um sich auf eine Förderung oder ein Stipendium zu bewerben, achten Sie unbedingt auf die jeweiligen Vorgaben zur Erstellung des Exposés von den jeweiligen Stiftungen, Kollegs oder Institutionen.
Die (letzten) Schritte zum Titel
Auch bürokratisch ist jede Promotion – und eine kooperative umso mehr – eine Herausforderung. Vom Antrag auf Zulassung über die Doppeleinschreibung bis hin zur Eröffnung des Promotionsverfahrens. Schritt um Schritt zum Doktortitel.
Was ist die Zulassung zur Promotion?
Um den offiziellen Status einer Doktorandin bzw. eines Doktoranden zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung zur Promotion bei der kooperierenden Universität gestellt werden. Hierzu müssen die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, welche in den Promotionsordnungen der betreuenden Fakultäten geregelt sind, erfüllt sein.
Der Zulassungsbescheid wird an einigen Universitäten nur zeitlich befristet (z.B. auf 5 Jahre) ausgestellt. Im Falle einer längeren Promotionszeit muss dann rechtzeitig ein begründeter Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Möglich sind im Rahmen der Zulassung auch sogenannte „Auflagen“. Sie können also dazu verpflichtet werden einzelne Masterveranstaltungen und Scheine nachzuholen. Dies kommt insbesondere dann – aber nicht nur dann – vor, wenn zur Promotion ein Fachwechsel stattfindet. Da der Aufwand zur Erfüllung der Auflagen durchaus umfänglich sein kann, sollte die Zulassung auch dann zu Beginn einer Promotion beantragt werden, wenn formal ein späterer Antrag zulässig ist.
Welche Vorteile bringt die Einschreibung als Doktorand*in?
Es gibt in der Regel keine Verpflichtung für Promovierende sich während der kompletten Promotionszeit einzuschreiben. Wie die Regelung in Ihrem spezifischen Fall ist, entnehmen Sie der relevanten Promotionsordnung.
Eine Einschreibung ist grundsätzlich sowohl an der Universität als auch an der Fachhochschule möglich. Es handelt sich im Fall von kooperativen Promotionen um eine zulässige Form der Doppelimmatrikulation. Dabei werden Sie als Zweithörer an der FH Dortmund eingeschrieben, wenn Sie bereits als Haupthörer an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind. Wenn Sie nicht als Haupthörer an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind, werden Sie als Haupthörer an der FH Dortmund eingeschrieben (weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) ).
Die Einschreibung an beiden Institutionen ermöglicht Ihnen die Nutzung der Infrastruktur an den jeweiligen Hochschulen. Zudem ergeben sich Vorteile z.B. in Bezug auf eine bestehende Unfallversicherung an den Hochschulen. Die Einschreibung ist teils Voraussetzung für bestimmte Fördermöglichkeiten an der Fachhochschule oder auch an den Universitäten.
Was kommt nach der Einreichung auf Sie zu?
Die Einreichung der schriftlichen Arbeit ist ein großer Schritt, jedoch noch nicht der letzte Schritt. Wichtig ist es, dies auch bei der zeitlichen Planung einzurechnen.
Nach der Abgabe erfolgt die Begutachtung und Benotung der schriftlichen Doktorarbeit. Diese kann sich leicht auf drei bis sechs Monate strecken. Im Anschluss können Sie ggf. Einblick in die Gutachten (ohne Noteneinsicht) erhalten. Bevor Sie Ihre Doktorarbeit dann im Rahmen einer Disputation oder eines Rigorosums verteidigen, gibt es auch noch verpflichtende Auslagezeiten an den Universitäten.
Nach der Verteidigung Ihrer Doktorarbeit setzt die Prüfungskommission die mündliche Note und auch die Gesamtnote fest. Der Tag der Disputation ist der Tag, der letztlich auf der Promotionsurkunde erscheinen wird. Diese erhalten Sie aber erst nach Veröffentlichung Ihrer Doktorarbeit.
Wann können Sie den Doktortitel tragen?
Den Doktortitel darf erst tragen, wer mit der Veröffentlichung der Doktorarbeit auch die Promotionsurkunde erhalten hat.
In Bezug auf Promotionen gibt es nämlich eine Veröffentlichungspflicht. Während in manchen Disziplinen recht zeitnahe Online-Publikationen üblich sind, gilt es in anderen einen (möglichst renommierten) Verlag zu gewinnen. Insbesondere in diesem Fall kann es sein, dass vor Veröffentlichung erhebliche Überarbeitungen und Anpassungen erforderlich werden oder Zeit für die Einwerbung von Geldern für den Druckkostenzuschuss verstreicht. Zwischen Verteidigung der Doktorarbeit und deren Veröffentlichung können dann sogar mehrere Jahre liegen. In der Regel sind in der jeweiligen Promotionsordnung Fristen für die Veröffentlichung gesetzt.