Amtszeiten der durch die Hochschulwahlversammlung gewählten Positionen
- Die Amtszeit der Kanzlerin beträgt 10 Jahre (§5 Abs. 2 GO).
- Die erste Amtszeit der Rektorin beträgt 6 Jahre, weitere Amtszeiten 4 Jahre (§17 Abs. 5 HG).
- Die Amtszeit der nicht hauptberuflichen Prorektor*innen endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin.
- Am 7. September 2022 hat die Hochschulversammlung die amtierende Rektorin gewählt (Öffnet in einem neuen Tab) . Sie trat das Amt zum 1. Juli 2023 an.
- Am 1. Februar 2023 hat die Hochschulwahlversammlung über das Team der Prorektor*innen (Öffnet in einem neuen Tab) entschieden.