Was wird gefördert?
Über das Stipendienprogramm der Fachhochschule Dortmund können Auslandsaufenthalte (z. B. Studien- oder Praktikumsaufenthalte, Recherchen für Abschlussarbeiten oder Promotionen), die aus verschiedenen Gründen nicht durch andere Stipendienprogramme gefördert werden, finanziell unterstützt werden.
Die Vergabe eines Stipendiums der FH Förderung erfolgt für Auslandsaufenthalte von min. zwei Wochen bis max. 6 Monaten. Bewerber*innen im ersten Ausbildungsabschnitt (Bachelor) müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im dritten Fachsemester sein, Bewerber*innen aus Masterstudiengängen können sich ab dem ersten Semester bewerben.
Wer kann sich bewerben?
Wenn Sie an der Fachhochschule Dortmund als Bachelor-, Master- oder Promotionsstudierende eingeschrieben sind (keine Gast- oder Zweithörer) und planen zum Studium, Praktikum oder zu Recherchezwecken für Abschlussarbeiten ins Ausland zu gehen, können Sie sich für dieses Stipendium bewerben.
Fristen und Bewerbung für das FH-Stipendium
Die Bewerbungsfrist (Ausschluss) für Aufenthalte:
- im Sommersemester ist der 15. November
- im Wintersemester ist der 15. Mai
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf unseren Intranetseiten (Öffnet in einem neuen Tab)
Das International Office weist Sie hiermit auf folgendes hin:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung. Über die Vergabe entscheidet eine interne Kommission. Der Bescheid erfolgt schriftlich durch das International Office. Die Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, werden nicht mitgeteilt.
- Alle Förderungen, die innerhalb eines Jahres (01.01. - 31.12.) an Sie gezahlt werden, müssen im darauf folgenden Jahr vom Haushaltsdezernat der FH Dortmund an das Finanzamt Dortmund – West gemeldet werden.
- Sollten Sie in dem betreffenden Förderjahr Ihr Studium abschließen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung mit eventuellen Rückfragen des Finanzamtes rechnen.