Worum geht's?
Soziale Arbeit unterstützt Menschen dabei, ihr Leben zu gestalten und besondere Herausforderungen zu bewältigen. Auch der Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt gehört zur Sozialen Arbeit. Ein wichtiges Ziel der Sozialen Arbeit ist "Hilfe zur Selbsthilfe". Es geht darum, Menschen dabei zu unterstützen, die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu aktivieren.
Der Schwerpunkt Migration - Integration stellt Menschen in den Mittelpunkt, die beispielsweise aufgrund von ungünstigen Lebensbedingungen oder Diskriminierung ihre Herkunftsländer verlassen, nach Deutschland kommen und hier mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind: Ihr rechtlicher Status bleibt oft prekär und auch hier erfahren sie nicht selten Diskriminierung. Eine Wohnung und Arbeit zu finden, Sozialleistungen und medizinische Versorgung zu erhalten, ist oft, wenn überhaupt, nur schwer möglich. Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen sind eine Hürde für die Integration.
Profil des Studiengangs
Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration - Integration beschäftigt sich mit Fragen wie
- Welche (gesellschaftlichen) Strukturen bedingen soziale Benachteiligung?
- Wie gestalten sich rechtliche Rahmenbedingungen im Kontext von Zuwanderung?
- Wie kann mit gesellschaftlicher Diskriminierung, Ausgrenzung und ethnischer Zuschreibung umgegangen werden?
- Wie können Probleme der sozialen Benachteiligung und Ausgrenzung gelöst werden?
Von der Migration zur Integration
Neben dem Blick auf den Prozess der Migration wird die Perspektive auch auf ein Ankommen und eine Teilhabe gelegt. „Integration“ meint hier eine soziale Integration, die als offener wechselseitiger Lernprozess verstanden wird, Vielfalt und Diversität sind hierbei grundlegend.
Der Begriff Integration hat im Rahmen des Studiengangs grundsätzlich die Verhältnisse von Mehrheiten- und Minderheitengruppen und Optionen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Blick.
Umgang mit sozialer Benachteiligung
Diese Gemengelage stellt nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Kommunen und die Beschäftigten im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen vor große Herausforderungen. Der duale Studiengang beschäftigt sich u.a. damit, welche gesellschaftlichen Strukturen zu sozialer Benachteiligung führen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es rund um Zuwanderung gibt und wie Probleme im Zusammenhang mit Diskriminierung, Ausgrenzung und ethnischen Zuschreibungen gelöst werden können.
Regelmäßiger Wechsel zwischen Hörsaal und Arbeitsplatz
Der duale Studiengang dauert acht Semester und verknüpft Theorie und Praxis besonders eng. Über den gesamten Zeitraum wechseln Sie regelmäßig zwischen Hörsaal und Arbeitsplatz und setzen Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Studium direkt in die Praxis um. Sie sind während des Studiums bei einem Träger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit angestellt, werden umfassend betreut und erhalten eine finanzielle Vergütung. Die eine Hälfte der Woche ist dem Studium gewidmet, die andere dem Arbeitsplatz.
Inhalte des Studiums
Das Studium enthält u.a. Module aus den Fachdisziplinen Recht, Psychologie, Soziologie und Erziehungswissenschaft. Es qualifiziert Sie für Tätigkeiten der Sozialen Arbeit und vermittelt umfassende migrationspädagogische Kompetenzen, insbesondere für die fachliche Begleitung von Zuwander*innen.
Zu den Lehrinhalten gehören u.a. Migrationsbewegungen in der EU, Aufenthaltsrecht, Kulturwissen über die Herkunftsländer, Willkommenskultur der Mehrheitsgesellschaft, Sensibilisierung für die eigenen Vorurteile und Theorien zu sozialer Ungleichheit.
Bachelor of Arts, der u.a. für migrationspädagogische Aufgaben qualifiziert
Nach erfolgreichem Verlauf erreichen Sie den Studienabschluss Bachelor of Arts
(B.A.).
Vertiefungen im Studiengang
Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration - Integration bietet Vertiefungen in den Bereichen:
- Sozialarbeitswissenschaftliche Inhalte/Diskussionen in Theorie und Forschung
- Migrationstheorie/Diskurse zur Einwanderungsgesellschaft
- Migrationspädagogik
- Migrationsrecht
- Theorien zur sozialen Teilhabe und Integration
- Konzepte/Methoden
Studienverlauf
Es handelt sich um einen thematischen Überblick der Studienganginhalte. Detaillierte Informationen zu den genauen Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen, Angaben zu ECTS oder Semesterwochenstunden
finden Sie in der Anlage der Bachelor-Prüfungsordnung (dual) und im Modulhandbuch.
1. Semester | Soziale Arbeit als Wissenschaft | Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit | Rechtswissenschaft und Verwaltung | Praxisbegleitung |
2. Semester | Soziale Arbeit als Wissenschaft | Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit | Rechtswissenschaft und Verwaltung | Praxisbegleitung |
3. Semester | Psychologie und Medizin | Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit | Gesellschaft und Politik | Praxisbegleitung |
4. Semester | Psychologie und Medizin | Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit | Gesellschaft und Politik | Praxisbegleitung |
5. Semester | Erziehungswissenschaft und ethische Bildung | Kulturwissenschaft und ästhetische Kommunikation | Vertiefung und Erweiterung | Praxisbegleitung |
6. Semester | Erziehungswissenschaft und ethische Bildung | Kulturwissenschaft und ästhetische Kommunikation | Vertiefung und Erweiterung | Praxisbegleitung |
7. Semester | Professionelles Handeln im Projekt | BA-Vorbereitungs- und Begleitseminar | Vertiefung und Erweiterung | Praxisbegleitung |
8. Semester | Thesis & Kolloquium | Vertiefung und Erweiterung | Praxisbegleitung |
Warum an der FH Dortmund studieren?
Was macht die FH Dortmund aus? Was sollten Sie über die Stadt und Region wissen? Wie ist die FH Dortmund in Bezug auf Internationalität aufgestellt und was bieten wir Ihnen an Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr von der FH Dortmund.
Zu wem passt's?
Wünschenswerte fachspezifische und fachübergreifende Kenntnisse
Wenn Sie Freude an einem berufsbegleitenden Studium, an Teamarbeit und am Umgang mit vielfältigen Zielgruppen haben, kann das Studium zu Ihnen passen. Interkulturelle Sensibilität, Sozial- und Kommunikationskompetenzen sowie Interesse an transnationalen Themen und interdisziplinärer Kooperation sind gute Voraussetzungen. Fremdsprachenkenntnisse sind ebenfalls hilfreich.
Während des Studiums werden Sie es mit unterschiedlichen Sichtweisen und umstrittenen Aussagen zu tun bekommen. Diese erarbeiten Sie sich auch mithilfe wissenschaftlicher und formeller Texte. Wenn Sie dazu bereit sind, können Sie sich auf spannende Berufsfelder vorbereiten.
Perspektiven nach dem Studium
Berufliche Perspektiven
Absolvent*innen arbeiten z.B. in
- Handlungsfeldern, die direkt mit Armut und sozialer Ungleichheit, Migration,
Integration und Teilhabe zu tun haben, z.B.- in Integrationsagenturen
- Beratungsstellen für Migrant*innen / Zuwanderungsberatung und Geflüchtetenhilfe
- bei Bildungsträgern, bei denen die Allgemeine Hochschulreife und
Fachhochschulreife nachträglich erworben werden kann oder die
Kurse zur Sprachförderung anbieten - in Beratungsstellen für Prostituierte
- in Sozialen Diensten / Ämtern (z.B. Gesundheitsämter)
- im Jobcenter
- bei Bildungsträgern, bei denen die Allgemeine Hochschulreife und
- anderen Handlungsfeldern, die daran interessiert sind, gesellschaftliche
Problemlagen im Kontext von Armut und sozialer Ungleichheit, Migration, Integration und Teilhabe in den Blick zu nehmen, z.B.- in der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe
- in der Bewährungs- und Straffälligenhilfe
- in Schulen
- in der Berufsausbildung und Weiterbildung
- im Bereich der Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung /Behinderung
- in der Sozialberatung/-betreuung
- in Qualifizierungsmaßnahmen/im Bildungsbereich
- in der politischen Sozialarbeit
- allen anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
Master-Studiengänge
Auslandsaufenthalt während des Studiums möglich
Auslandsaufenthalte während des dualen Studiengangs Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration sind nur in Absprache mit dem Arbeitgeber und einer adäquaten dualen Beschäftigung im Ausland möglich.
Was brauche ich?
1. Qualifikation / Zeugnisse und Abschlüsse
Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung der verschiedenen anerkannten Qualifikationen.
2. Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages mit einem kooperierenden Träger der Sozialen Arbeit
Eine weitere formale Voraussetzung für das Studium der Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration an der Fachhochschule Dortmund stellt der Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitsvertrags mit einem Anstellungsträger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit dar, mit dem die FH Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat. Es wird eine 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) verlangt.
Das heißt, Studienbewerber*innen müssen
- entweder bereits eine 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) bei einem Träger der Sozialen Arbeit haben oder
- einen Träger gefunden haben, der sie für die Zeit des Studiums mit einer 50%-Teilzeitstelle (19 - 20 Wochenstunden) einstellt. Der Träger muss dann mit der FH Dortmund die Rahmenvereinbarung schließen.
Der Träger muss mit der FH Dortmund eine so genannte Rahmenvereinbarung vor der Bewerbung auf einen Studienplatz schließen, ohne die das Studium nicht aufgenommen werden kann. Diese Rahmenvereinbarung gilt immer nur in der aktuellen Fassung. Weiterhin ist vor Abschluss der Rahmenvereinbarung immer eine Trägerberatung und Prüfung der vorgesehenen Stelle(n) durch die Studiengangskoordination und -fachberatung notwendig.
Für jedes Jahr treffen die kooperierenden Träger und die FH Dortmund Kapazitäts- und Bedarfsabsprachen. Nur wenn dies fristgerecht erfolgt ist, können Praxisplätze für den dualen Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration bei den entsprechenden Trägern eingerichtet werden.
Um dies sicherzustellen, ist eine enge Absprache zwischen bereits kooperierenden sowie interessierten Trägern und der Fachhochschule notwendig. Studierende können u.a. nur dann in den Studiengang aufgenommen werden, wenn sich Träger und Fachhochschule vorher zur Anzahl der Studierenden pro Träger und Studienkohorte abgesprochen haben (vgl. § 1 der Rahmenvereinbarung). Das Verfahren der Bedarfs- und Kapazitätsabsprachen wird dabei transparent und verlässlich gestaltet, neben bereits kooperierenden Trägern aber auch Partizipationsmöglichkeiten für neue Träger bieten.
Wichtig: diese Kapazitätsabsprachen zwischen Trägern und Hochschule starten jeweils bereits am 01.11., die konkreten Verfahren und Fristen sind hier (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden und zu beachten.
Während des gesamten Studiums ist ein Mindestgehalt von 1.050,- EUR vorgeschrieben (Arbeitnehmer*innenbrutto pro Monat). Erforderlich ist weiterhin die Anleitung durch eine*n Sozialpädagoge*in, Sozialarbeiter*in (Diplom oder Bachelor) oder eine*n Diplom oder Bachelor Pädagoge*in.
Bei der Suche nach einem Arbeitgeber helfen wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie dazu bitte frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiengangsfachberatung (Öffnet in einem neuen Tab) .
3. Jetzt einschreiben
Der Studiengang startet jährlich zum Wintersemester und ist zulassungsfrei.
Neben der Einschreibung muss eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Anstellungsträger und der Fachhochschule Dortmund (inkl. der dazugehörigen Anlage, die ein Anstellungsverhältnis nachweist) vorliegen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt durch den Arbeitgeber über die Studiengangskoordination. Der Nachweis des Arbeitsverhältnisses und die Rahmenvereinbarung sind der Studiengangskoordination fristgerecht bis zum 30.06. vorzulegen.
Wichtig: Die notwendigen Absprachen zwischen Träger und Hochschule finden bereits deutlich früher in einem standardisierten Verfahren statt, die bereits ab dem 01.11. starten. Der Ablauf des Verfahrens ist zu beachten und hier (Öffnet in einem neuen Tab) einzusehen.
Wer hilft mir?
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Studiengang und die Fachhochschule Dortmund zur Verfügung.
Zentrale Studienberatung
Studienfachberatung für Studieninteressierte
Marcel Lietz, B.A.
Video- und Telefonsprechstunden nach Vereinbarung per E-Mail
Beratung für Arbeitgeber
Michel Boße
- 0231 91124911
Vor Ort, telefonisch oder als Videokonferenz nach vorheriger Absprache.
Informationen zum dualen Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration
Eine formale Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Bachelor Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration an der Fachhochschule Dortmund stellt der Nachweis einer 50%-Teilzeitstelle (ca. 20 Wochenstunden) bei einem Anstellungsträger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit dar, mit dem die Fachhochschule Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat.
Studienbewerberinnen und -bewerber müssen also vor der Bewerbung auf einen Studienplatz entweder
- bereits eine 50 %-Teilzeitstelle (19-20 Wochenstunden) bei einem Träger der Sozialen Arbeit haben oder
- einen Träger gefunden haben der sie für die Zeit des Studiums mit einer 50 %-Teilzeitstelle (19-20 Wochenstunden) einstellt.
Der Trägermuss mit der FH Dortmund eine so genannte Rahmenvereinbarung vor der Bewerbung auf einen Studienplatz schließen bzw. bereits haben. Hierfür ist vor Abschluss der Rahmenvereinbarung und/oder vor Einreichung der zur Vereinbarung gehörenden Anlagen immer eine Trägerberatung und Prüfung der vorgesehenen Stelle(n) durch die Studiengangskoordination (Öffnet in einem neuen Tab) notwendig. Die Einrichtung von Stellen, die eine Zugangsvoraussetzung ins Studium darstellen, kann nur mit Zustimmung durch die FH Dortmund erfolgen. Ohne Rahmenvereinbarung und/oder der dazugehörigen Anlagen sowie die Zustimmung der FH Dortmund kann das Studium nicht aufgenommen werden.
Diese Rahmenvereinbarung gilt jeweils nur in der aktuellen Fassung.
Inhaltliche und formale Vorgaben zur Anerkennung als Praxisstelle im dualen Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration sind im Aufklapper "Kriterien für Praxisstellen" weiter unten zu finden.
Informationen zur Vergabe von Rahmenvereinbarung und der Bedarfs-/Kapazitätsplanung
Der Studiengang ist zulassungsfrei, startet einmal jährlich zum Wintersemester mit einer Kohorte von 35 Studierenden.
Um dies sicherzustellen, ist eine enge Absprache zwischen bereits kooperierenden sowie interessierten Trägern und der Fachhochschule notwendig. Studierende können u.a. nur dann in den Studiengang aufgenommen werden, wenn sich Träger und Fachhochschule vorher zur Anzahl der Studierenden pro Träger und Studienkohorte abgesprochen haben (vgl. § 1 der Rahmenvereinbarung). Das Verfahren der Bedarfs- und Kapazitätsabsprachen wird dabei transparent und verlässlich gestaltet, neben bereits kooperierenden Trägern aber auch Partizipationsmöglichkeiten für neue Träger bieten.
Verfahren für bereits kooperierende Träger
- Träger, die bereits eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben, können Ihren (zu diesem Zeitpunkt ggfs. noch unverbindlichen) Bedarf vom 01.11. bis zum 31.01. mitteilen.
- Im Anschluss erfolgen ggfs. Absprachen zwischen den Träger und der Hochschule, falls zu diesem Zeitpunkt die Kapazität überschritten sein sollten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann eine verbindliche Rückmeldung durch die Fachhochschule zu den Bedarfsmitteilungen.
- Im Zeitfenster vom 01.02. bis zum 31.03. muss dieser Bedarf konkretisiert und verbindlich mitgeteilt werden (wenn möglich schon mit den Daten der jeweiligen Studienplatzbewerber*innen).
- Vom 01.04. bis zum 30.06. reichen die Träger die konkreten personenbezogenen Anlagen zur Rahmenvereinbarung für ihre Studienplatzbewerber*innen ein (dies ist auch schon ab dem 01.02. möglich). Diese Anlagen sind nur in der Fassung der jeweiligen Kohorte gültig und werden durch die Fachhochschule als ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.
- Wenn im oben genannten ersten Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.01. keine Mitteilungen und Absprache erfolgten, können erst wieder ab dem 01.04. Plätze angefragt werden, falls es noch freie Kapazitäten gibt (siehe Verfahren für Träger ohne Rahmenvereinbarung).
Verfahren für neue Träger (bisher ohne Rahmenvereinbarung)
- Interessierte neue Träger teilen ihr Interesse und einen konkreten Bedarf (Anzahl Plätze für die entsprechende Studienkohorte) ab dem 01.11. unverbindlich mit.
- In der Zeit bis zum 31.03. werden diese Träger regelmäßig zum Stand der Dinge in den Kapazitätsabsprachen zwischen bereits kooperierenden Trägern und der Fachhochschule informiert.
- Wenn es freie Kapazitäten gibt, können interessierte Träger ab dem 01.04. Plätze für Studienplatzbewerber*innen anfragen und die Rahmenvereinbarung zwischen Träger und Fachhochschule abschließen.
Kriterien zur Kapazitätsplanung
- Im Kontext einer pluralen Trägerstruktur soll es pro Studienkohorte nicht mehr als 2 Plätze pro Träger bzw. 4 pro Träger, wenn diese in unterschiedlichen Abteilungen, Standorten etc. eingesetzt werden, geben.
- Die in der Rahmenvereinbarung genannten Qualitätsstandards für Praxisstellen im dualen Bachelor Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration (inhaltliche Vorgaben zu den Tätigkeiten, Bezahlung, Anleitung etc.) sind obligatorisch.
- Ohne die Zustimmung zu den Kapazitätsabsprachen durch die Fachhochschule können keine Studierenden in den Studiengang aufgenommen werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen und Absprachen werden in allen Konstellationen grundsätzlich nicht berücksichtig.
Kriterien für Praxisstellen
Grundsätzlich sind folgende Kriterien für Einsatzstellen für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen Träger und FH Dortmund und der Anerkennung als Praxisstelle im dualen Studiengang notwendig:
- Es muss ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit sein, in dem die Studierenden eingesetzt werden.
- Die Studierenden müssen für die gesamte Zeit des Studiums angeleitet werden. Folgende Berufsgruppen kommen als Anleitung in Frage: staatl. anerkannte Sozialarbeiter*innen (BA/MA/Dipl.), staatl. anerkannte Sozialpädagog*innen (BA/MA/Dipl.), staatl. anerkannte BA Soziale Arbeit oder Pädagog*innen (BA/MA/Dipl.). Dieser/diesem Mitarbeiter*in müssen hierfür ausreichend zeitliche Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Die Studierenden müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit mind. 1.050,- EUR/Monat verdienen (Brutto).
- Freistellung der Studierenden an den Präsenztagen an der FH (mittwochs nachmittags bis freitags).
- Arbeitsvertrag ab dem 01.09. eines Studienjahres für die Zeit des gesamten Studiums.
- Arbeit im Kontext des Studiengang-Schwerpunktes.
- Regionale Nähe: die Pendelzeit zwischen FH und Praxisstelle beträgt max. 60 Minuten.
- Die Studierende ersetzen keine regulären Fachkräfte. Ausnahmen können Studierende mit einschlägigen Berufsausbildungen sein, soweit in ihren Arbeitsfeldern die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Kontakt zu Studierenden
Zulassungsstelle im Studienbüro
Team der Zulassungsstelle
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