Visum zu Studienzwecken
Für die Beantragung eines Visums für Studienzwecke informieren Sie sich in Ihrem Heimatland bei der deutschen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland welche Unterlagen notwendig sind. Sie sollten auf jeden Fall vorlegen können:
- Das Schreiben von uni-assist welches Ihren Hochschulzugang bestätigt oder
- den Zulassungsbescheid der FH Dortmund oder
- eine Bewerberbestätigung von der FH Dortmund, falls kein Zulassungsbescheid mit einem langfristigen Einschreibungszeitraum zur Verfügung gestellt werden kann; die Ausstellung einer Bewerberbestätigung setzt voraus, dass von uni-assist bereits eine Bewerbung an die FH Dortmund elektronisch weitergeleitet wurde,
- den Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel für ein Studium in Deutschland.
Die deutschen Ausländerbehörden erteilen keine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken, wenn Bewerber mit einem Besuchsvisum einreisen. Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Staatsangehörige der EU, der EFTA, aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Honduras, Monaco, San Marino und den USA.
Informationen vom Auswärtigen Amt
Finanzierung für internationale Studierende
Um ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen oder zu verlängern, benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis. Dieser soll belegen, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren.
Sie müssen Geldmittel in Höhe des BAföG-Förderungshöchstsatzes nachweisen. Seit dem Wintersemester 2024/25 sind das pro Monat 992 EUR, also insgesamt 11.904 EUR für ein Jahr.
Sie können auf unterschiedliche Art nachweisen, dass Sie Ihr Studium in Deutschland finanzieren können. Folgende Formen sind möglich:
Sperrkonto
Verpflichtungserklärung
Weitere Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten finden Sie auf den Seiten des DAAD (Öffnet in einem neuen Tab) und auf der Seite "Studieren in Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab) ".